Der Grundsatz der Staatsferne verlangt eine unabhängige Medienaufsicht ….. Überhaupt wird die Abschaffung der KEK aus dem Umfeld der Landesmedienanstalten gefühlt seit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV), also seit mehr als 20 Jahren, gefordert. Auch wenn… Weiterlesen
Gemäß dem Finanzierungsurteil von 1994 gilt also der Grundsatz der Staatsferne rigoros: Die Zusammensetzung der KEF soll in Entsprechung zu ihrer fachlichen, nicht politischen Aufgabe politikfrei sein. Bei der Frage, wer nach diesen Vorgaben nicht Mitglied der KEF sein darf,… Weiterlesen
Der Jurist Frederik Ferreau, der am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln forscht, hält das Auswahlverfahren für den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) für verfassungswidrig.
„Die LMK hatte am Donnerstag vor Weihnachten erstmals veröffentlicht, wer der Findungskommission angehörte. Demnach bestand das Gremium unter Vorsitz des pfälzischen Diakoniepfarrers Albrecht Bähr aus sechs Personen, die Hälfte waren Landtagsabgeordnete.” (epd medien, 21.12.2017) Weiterlesen
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen
“Es ist das legitime Recht der Politik, die Regeln zu machen. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn Parteien und Politik und auch die Zivilgesellschaft versuchen, Einfluss zu nehmen. Es ist unsere Aufgabe, ihnen – wenn es unstatthaft ist… Weiterlesen