LMK-Direktorenwahl: Findungskommission der LMK war nicht staatsfern genug besetzt

Der Jurist Frederik Ferreau, der am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln forscht, hält das Auswahlverfahren für den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) für verfassungswidrig.

„Die LMK hatte am Donnerstag vor Weihnachten erstmals veröffentlicht, wer der Findungskommission angehörte. Demnach bestand das Gremium unter Vorsitz des pfälzischen Diakoniepfarrers Albrecht Bähr aus sechs Personen, die Hälfte waren Landtagsabgeordnete.” (epd medien, 21.12.2017)

Die LMK teilte per Pressemitteilung mit:„Die Mitglieder der Findungskommission waren: Albrecht Bähr (Vorsitz), Dr. Bernhard Braun, Günther Gremp, Marlies Kohnle-Gros, Ruth Scherer und Astrid Schmitt. Ersatzmitglieder waren: Hans Otto Lohrengel und Jeannette Rott-Otte. Frau Schmitt nahm krankheitsbedingt an den Beratungen nicht teil.“ (Pressemitteilung der LMK vom 21.12.2017, online)

In den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Urteil heißt es: „Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.“

Später heißt es: „Hinreichend ausgeschlossen ist ein bestimmender Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in diesem Sinne nur dann, wenn jedem staatlichen und staatsnahen Mitglied mindestens zwei staatsferne Mitglieder gegenüberstehen.“ (Rn .55)

Und:„Soweit sich diese Gremien zur Vorbereitung der Arbeit in Ausschüsse gliedern, kann für deren Zusammensetzung nichts anderes gelten.“ (Rn. 56)

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