Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hält rechtliche Schritte gegen die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für chancenlos. Das erklärte er gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Damit begibt er sich auf medienpolitisches Glatteis.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde die erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, der ab 1. Januar 2013 gelten soll, meldet die Funkkorrespondenz (31/2012). Die Klageschrift (Az.: Vf. 8-VII-12) sei im Mai eingegangen.
Der RCDS fordert, dass Studierende nur ein Drittel zahlen sollen. „17,98 € GEZ-Gebühr von jedem? Nicht mit uns! Wir wollen maximal 6,00€ für Studenten!“ Dafür sammelt man Unterschriften. Über eine Homepage. Nun, seit dem 31. März 2012.
Der Kultur- und Medienausschuss des sächsischen Landtags hat am 6. Februar auf Antrag der LINKEN eine Anhörung zur Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität“ durchgeführt. Einen Stimmungsbericht zur Anhörung, aus er auch den Zustand der deutschen Medienpolitik ableitete, gab Steffen Grimberg in der taz.
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.