Nachdem die Bundesländer schon eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags per Werkvertrag an das DIW vergeben haben (siehe hier), sind ihnen nun auch die öffentlich-rechtlichen Sender gefolgt. Unter Federführung des Südwestrundfunks soll eine „ökonomische Analyse des neuen Rundfunkbeitrags“ entstehen, wie die Funkkorrespondenz (15/2013) meldet. Es gehe vor allem darum, die Gründe für die Mehrbelastungen zu analysieren.
In Österreich diskutiert man „deutsche Haushaltsabgabe als mögliches Vorbild“, meldet der Standard. Allerdings ist eine Begründung nicht schlüssig. „Damit könnte mit dem Thema Schwarzsehen abgeschlossen werden. Und wir wissen, dass die Bürger grundsätzlich bereit sind, für erbrachte Leistungen zu zahlen.“ Nun, wenn die Bürger grundsätzlich zu zahlen bereit sind, kann es eigentlich nicht viele Schwarzseher geben. Und es steht dann die Frage, ob es mehr Nicht-Seher als Schwarzseher gibt. Die Ersteren zahlen mit der neuen Gebühr den Preis, um die Zweiten zur Kasse zu bitten.
In einer Presseerklärung, die bei der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. zu finden ist, heißt es: „Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wird gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragssystems analysieren. In einem Spitzengespräch haben VSW und MDR gestern vereinbart, ein realistisches Bild der Auswirkungen auf die Unternehmen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Gesetzgeber für seine vorgesehene Bewertung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufbereitet. …
Gegenstand eines Werkvertrages, den das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder geschlossen hat, „ist die Begleitung und Unterstützung der Evaluierung der Einführung des Rundfunkbeitrags. … Der mit dem Unternehmen abgeschlossene Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.… Weiterlesen
Die Internetseite www.gez-wg.de bietet eine Plattform für Menschen an, die eine „GEZ-WG“ gründen wollen und dafür Mitmacher suchen. Initiator ist Klaus Moskob. Mieter würden schon dann als Wohngemeinschaft gelten, sobald sie einen gemeinsamen Medienraum haben oder die verschiedenen Parteien durch unverschlossene Türen nicht mehr voneinander getrennt werden. Weiterlesen