Ich habe für die Linksfraktion im Bundestag ein Kurzgutachten zu den aktuellen Diskussionen um den Rundfunkbeitrag (pdf) erstellt. Darin komme ich zu folgendem Fazit:
Die damalige ARD-Vorsitzende Monika Piel betonte im Dezember 2012, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdrücklich daran gelegen sei, keine sozialen Härten entstehen zu lassen. Gleichzeitig verwies sie jedoch darauf, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nicht einfach zur Disposition der Rundfunkanstalten stehen: „Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen.“
Dieses Beispiel zeigt: Die Sender haben einen Handlungsspielraum. Den haben sie in der letzten Zeit nicht nur einmal genutzt.
Hans-Peter Siebenhaar hat ARD und ZDF als „nimmersatt“ beschrieben. Doch trifft diese Beschreibung auf alle ARD-Anstalten zu? Anbei mein Artikel, der im aktuellen Auslöser, der Zeitschrift des Sächsischen Filmverbandes, erschienen ist:
Der MDR plant im Jahr 2013 mit 657 Mio. Euro an Einnahmen. Er hat 2. 015 feste sowie über 1.400 fest-freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese werden nach Tarif bezahlt. Intendantin und Direktoren sind besser bezahlt als Ministerpräsidenten und Ministerinnen. Der MDR veranstaltet Feste der Volksmusik und produziert einen zusätzlichen Tatort. Er verfügt über eine große Zahl an Tochterfirmen, die Gewinne erwirtschaften. Doch lebt der MDR auf einer Insel der „Nimmersatten“?
Die Stadt Köln hatte angekündigt, den Rundfunkbeitrag vorerst nicht zu zahlen. Dahinter stecke keine generelle Verweigerung, sondern der „bürokratischen Irrsinn“, zitierte Michael Hanfeld die Pressesprecherin der Stadt in der FAZ am 30. Januar. Seit November sei eine Mitarbeiterin der Stadt damit beschäftigt, zu eruieren, wie viele Betriebsstätten, Mitarbeiter und Fahrzeuge zu berücksichtigen seien. Auch Gera und Weimar haben einen Tag später erklärt, dass sie erst dann bezahlen, wenn „die wichtigsten Fragen geklärt sind“.
„Sozial ungerecht, mittelstandsfeindlich, datenschutzrechtlich unzulässig und völlig überbürokratisiert – das ist das Resümee, das nun in dem Gutachten des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung zur Vorlage bei der Linke-Fraktion im Deutschen Bundestag gezogen wird. …
Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Weiterlesen