Der MDR hatte im Jahr 2009 Einnahmen von über 596 Mio. Euro allein aus der Rundfunkgebühr. Bisher scheint unklar, wie sich diese mit dem neuen Rundfunkbeitrag entwickeln wird. Angenommen, in Zukunft muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat bezahlen und ein Haushalt entspricht dabei der Definition des Bundesamtes für Statistik. Dann gibt es im Sendegebiet ca. 4,4 Mio. Haushalte (Sachsen: 2,2 Mio.; Sachsen-Anhalt und Thüringen je 1,1 Mio.). Wenn man annimmt, dass 15 Prozent der Haushalte befreit sind, so gebe es noch 3,74 Mio. zahlungspflichtige Haushalte. Die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr im MDR-Gebiet würden bei dieser idealen Annahme allein aus Gebühren bei über 800 Mio. Euro liegen. Allerdings werden diese auf ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgeteilt. Die ARD erhält 93% der Grundgebühr sowie 60,5% der Fernsehgebühr. Das Deutschlandradio erhält fast 7% der Grundgebühr, das ZDF 39,5% der Fernsehgebühr. (17. KEF-Bericht, S. 380, http://www.kef-online.de/inhalte/bericht17/kef_17bericht.pdf)
Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann sieht kaum eine Möglichkeit, ab 2013 einen Werbeverzicht für die öffentlich-rechtlichen Sender durchzusetzen. Jedoch möchte er, dass ARD und ZDF sparen. So sollen sie sich bei der Berichterstattung über die Hochzeit von Prinz William und Kate… Weiterlesen
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen
Die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände hat sich ausgezahlt. Kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen müssen nicht ganz so viel an Rundfunkgebühr in Zukunft zahlen, wie bisher geplant. Die letzten kleinteiligen Veränderungen am Rundfunkbeitrag zeichnet die Funkkorrespondenz (Ausgabe 43/2010) detailgetreu nach.
Ab 2013 sollen Unternehmen mit maximal acht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten pro Monat ein Drittel des künftigen Rundfunkbeitrags zahlen, und zwar für jede Betriebsstätte oder Filiale. Firmen, die neun bis 19 Angestellte haben, sollen den kompletten Monatsbeitrag pro Betriebsstätte oder Filiale zahlen. Bisher hatte der Schwellenwert in der ersten Stufe bei vier Beschäftigten gelegen, in der zweiten waren es zuvor 14 Mitarbeiter. Durch die Anhebung der Beschäftigtenzahl in der zweiten Stufe auf 19 Mitarbeiter werden den Angaben zufolge rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland erfasst, so die Ministerpräsidenten laut Funkkorrespondenz. Weiterlesen
Die Thüringische Landesregierung wendet sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Haushaltsgebühr. Stattdessen soll eine neue Steuer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, meldet das Handelsblatt.
Die Landesregierung berufe sich auf ein 110-seitiges Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff.
Die wesentlichen Regelungen… Weiterlesen