Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hält rechtliche Schritte gegen die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für chancenlos. Das erklärte er gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Damit begibt er sich auf medienpolitisches Glatteis.
Denn das Gutachten, von Paul Kirchhof, das dieser zum Rundfunkbeitrag erstellt hatte, wurde in wesentlichen Punkten nicht umgesetzt. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
– (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rund-funks einzuführen,
– die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,
– ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,
– den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,
– bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann.