Müssen private Rundfunkprogramme mehr Information, Bildung und Kultur bieten?
Zu den Programmgrundsätzen der bundesweiten privaten Rundfunkprogramme, also Radio und Fernsehen, heißt es in § 41 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag: „Die Rundfunkvollprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die…
