ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand. Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage.
„Das ZDF könne sich jedoch nur dann an einem solchen Projekt beteiligen, wenn folgende Rahmenbedingungen durch den Rundfunkgesetzgeber geschaffen oder fest zugesagt seien:
– eine klare Beauftragung durch die Bundesländer,
– eine ausreichende Finanzausstattung,
– zusätzliches Personal und
– eine Öffnung des Telemedienangebots unter anderem mit dem Wegfall der 7-Tage-Regelung und der Möglichkeit, auch Kaufserien und Spielfilme in der Mediathek zeigen zu können.
Journalist Peter Welchering berichtet nach Recherchen über die Verwendung von Steuergeldern von Übergriffen durch Politiker: „Vollends irritiert hat mich, dass die vier Kollegen, die ähnliche Erfahrungen mit übergriffigen CDU-Politikern gemacht haben wie ich, von diesen Amtsträgern mit Bananenrepublikverständnis so… Weiterlesen
„Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert. Ziel der Untersuchung ist es, die strukturellen und prozessualen Faktoren zu identifizieren, die zu nicht beabsichtigten finanziellen Belastungen durch die neue Rundfunkfinanzierung führen könnten. Die Ergebnisse fließen in die von der Politik vorgesehene Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags ein.“ So verkünden es die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie die ARD nach einem Gespräch am Freitag. Weiterlesen
Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.
Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren. …