Dies beschreibt Ute Rang in einem Artikel für die Ostthüringer Zeitung (23.01.). Eine Leserin hatte ihr geschrieben, dass der Beitragsservice zuviel Geld abgebucht habe. Das Problem wurde von einem MDR-Mitarbeiter aufgeklärt: „Da die GEZ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Information, dass es sich um Rundfunkgeräte im Kleingartenverein handelte, so hinterlegen durfte, dass diese automatisiert ausgelesen werden können, wurde der Kleingarten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ab 01.01. 2013 als Wohnung deklariert.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) legte letzte Woche ein Gutachten des sächsischen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart vor. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz verstößt. Zudem greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Die Sparkasse hat 16 Filialen und 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bisher hat sie 1340 Euro an Rundfunkgebühren im Monat gezahlt. Nunmehr sind es 3100 Euro. Die Neuruppiner Stadtverwaltung zahlte bisher 58,30 Euro im Monat. Nunmehr sind es … Weiterlesen
Warum bekommt so etwas die ARD nicht auf die Reihe. Das ZDF stellt sich wenigstens seinen Kritikern. Schon vor mehr als einer Woche. Und wie reagieren einige Print-Journalisten?
Über die Rolle von ARD und ZDF wird mal wieder heftig diskutiert – diesmal sogar im Programm.
Immer wieder verweisen ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag durch ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof abgesichert sei. Nun hat Paul Kirchhof der FAZ ein Interview gegeben. Darin sagt er zum Rundfunkbeitrag an sich: „Der Rundfunkbeitrag garantiert kein gehaltvolles Programm, sondern ermöglicht dieses nur. Jedes System ist auf ein Ideal ausgerichtet, wird aber von fehlbaren Menschen gestaltet.“