In Österreich diskutiert man „deutsche Haushaltsabgabe als mögliches Vorbild“, meldet der Standard. Allerdings ist eine Begründung nicht schlüssig. „Damit könnte mit dem Thema Schwarzsehen abgeschlossen werden. Und wir wissen, dass die Bürger grundsätzlich bereit sind, für erbrachte Leistungen zu zahlen.“ Nun, wenn die Bürger grundsätzlich zu zahlen bereit sind, kann es eigentlich nicht viele Schwarzseher geben. Und es steht dann die Frage, ob es mehr Nicht-Seher als Schwarzseher gibt. Die Ersteren zahlen mit der neuen Gebühr den Preis, um die Zweiten zur Kasse zu bitten.
In einer Presseerklärung, die bei der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. zu finden ist, heißt es: „Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wird gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragssystems analysieren. In einem Spitzengespräch haben VSW und MDR gestern vereinbart, ein realistisches Bild der Auswirkungen auf die Unternehmen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Gesetzgeber für seine vorgesehene Bewertung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufbereitet. …
Gegenstand eines Werkvertrages, den das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder geschlossen hat, „ist die Begleitung und Unterstützung der Evaluierung der Einführung des Rundfunkbeitrags. … Der mit dem Unternehmen abgeschlossene Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.… Weiterlesen
Die Internetseite www.gez-wg.de bietet eine Plattform für Menschen an, die eine „GEZ-WG“ gründen wollen und dafür Mitmacher suchen. Initiator ist Klaus Moskob. Mieter würden schon dann als Wohngemeinschaft gelten, sobald sie einen gemeinsamen Medienraum haben oder die verschiedenen Parteien durch unverschlossene Türen nicht mehr voneinander getrennt werden. Weiterlesen
Schon am 11. März beantwortete der sächsische Staatskanzleiminister Johannes Beermann die Fragen des Landtagsabgeordneten Klaus Bartl (LINKE.) zum Rundfunkbeitrag. Dieser wollte wissen, wie sich die „Beitragslast“ für die Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen entwickelt hat. Wie die detaillierte Aufstellung zeigt, gibt es Gewinner und Verlieren. Ein Gewinner ist die Staatskanzlei. Diese hat ihren Beitrag auf 25 Prozent reduziert, zahlt nur noch 1.078 Euro statt 4.099,76 Euro.