In der Öffentlichkeit stellten es ARD und ZDF so dar, dass ihnen 300 Mio. Euro für vier Olympische Spiele zu teuer seien. „ARD und ZDF sollen für die Sublizenzen der Winterspiele 2018 in Pyeongchang und der Sommerspiele 2020 in Tokio maximal 100 Millionen Euro geboten haben. Das US-Unternehmen Discovery soll geschätzte 150 Millionen Euro verlangen. Offizielle Bestätigungen dieser Zahlen gibt es nicht“, berichtete SpOn. „ARD und ZDF haben nach dpa-Informationen für die Sub-Lizenzen von 2018 bis 2024 rund 200 Millionen Euro geboten, das US-Unternehmen Discovery etwa 300 Millionen Euro verlangt. In der letzten Runde sollen sich beide Seiten noch einmal ein bisschen angenähert haben – doch es reichte nicht für eine Einigung“, so das Hamburger Abendblatt am 28.11.2016. Weiterlesen
„Der Frankfurter Sportrechtsexperte Stephan Dittl befürchtet, dass vor allem die deutsche Gesetzgebung für ARD und ZDF nachteilig werden kann. Das deutsche Recht auf Kurzberichterstattung sehe vor, dass die Sender mit eigenen Teams in die Stadien gehen und die Wettbewerbe selbst… Weiterlesen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow hat eine Untersuchung und Bewertung der politischen Talkshows der öffentlich-rechtlichen Medien vorgenommen. 204 Sendungen von den fünf relevantesten politischen Talkshows von ARD und ZDF:
Über anderthalb Jahre hinweg, von Oktober 2015 bis Anfang März 2017 hat… Weiterlesen
Für Margret Albers, die Vorstandssprecherin des Fördervereins Deutscher Kinderfilm und Präsidentin des Europäischen Kinderfilmverbands, ist der Kika ein Glücksfall. So hatte das Kinderprogramm “einen Hort und musste nicht mehr irgendwelchen Sportübertragungen weichen.“
Neben viel Lob äußerte sie aber auch gegenüber… Weiterlesen
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen die Olympischen Spiele im Free-TV gesendet werden. In § 4 heißt es zur Übertragung von Großereignissen:
Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. … Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis.
Damit ist klar: Nicht das IOC entscheidet über die Zahl der Programmstunden, die im Free-TV angeboten werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat hier schon eine Vorgabe gemacht. Weiterlesen