Streichung der 7-Tage-Verweildauer für die Mediatheken von ARD und ZDF ändert so gut wie nichts

„Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an. …  Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird“, berichtete das Handelsblatt wie viele andere Medien vor fünf Tagen.

In der Presseerklärung von Malu Dreyer heißt es: „Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) sollen zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies dürfe jedoch nicht zu höheren Ausgaben führen.“

Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht, mit der Aufhebung der 7-Tage-Regel ändert sich praktisch nichts. Diese galt für all die Angebote, für die es kein Telemedienkonzept gab. Doch mittlerweile gibt es Telemedienkonzepte, die Verweildauern weit über die 7 Tage hinaus enthalten. Und damit greift die 7-Tage-Klausel nicht mehr. Und so kann sie „aufkommensneutral“ gestrichen werden. Weiterlesen Streichung der 7-Tage-Verweildauer für die Mediatheken von ARD und ZDF ändert so gut wie nichts

ARD-ZDF-Reform: Ein „Weiter so“ ist kein Programm?

„Auftrag, Beitrag, Ertrag: Die Reformvorschläge von ARD und ZDF reichen der Politik nicht. Was muss jetzt passieren? … ARD, ZDF und Deutschlandradio strahlen aktuell 21 Fernseh- und 66 Radioprogramme aus, im Internet sind es mittlerweile mehr als 120 Mobil- und Desktopangebote. Das Sortiment macht klar, was sich der über Jahre und Jahrzehnte stets wachsende öffentlich-rechtliche Sektor zur Handlungsmaxime genommen hatte: Omnipotenz und Omnipräsenz“, schreiben Joachim Huber und Kurt Sagatz im Tagesspiegel.

Doch können ARD und ZDF so einfach Programme streichen, um Geld zu sparen? Steht es in ihrer Hand, ihren Programmumfang zu reduzieren? Oder liegt diese Frage zuerst auf dem Tisch der Medienpolitik.

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Programmauftrag von ARD und ZDF: frei von der Sorge, politisch Unkorrektes zu senden

Der Einwand, man müsse, leider, mit den privaten Wölfen heulen, man mache nicht Programm für niemand, verwechselt nicht nur eine unabweisbare Tatsache mit einer unwahrscheinlichen Möglichkeit. Er verkennt die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Verfassung. Sie garantiert die Rundfunkfreiheit. Solange dieser…

Worauf der Streit zwischen FAZ und öffentlich-rechtlichem Rundfunk auch beruht

Während die Nomenklatura des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf das scheinbare Grundrecht einer opulenten Finanzierung beharrt, wuchert in den Redaktionen die Identitätskrise. Manchem langgedienten Mitarbeiter bei ARD und ZDF stößt es bitter auf, dass der eigene Arbeitgeber für geschätzte 200 Millionen Euro umfangreiche Rechte an den künftigen Olympischen Spielen gekauft hat – während im Informationsbereich der Euro zweimal umgedreht wird? Weiterlesen Worauf der Streit zwischen FAZ und öffentlich-rechtlichem Rundfunk auch beruht

Zitiert: Wie gut Filme entstehen können

Es gibt die Talente in Deutschland, man muss nur die richtigen Leute zusammenbringen und zusammenhalten. Ein Riesenbudget, wie es zum Beispiel Tom Tykwer für sein Babylon Berlin bekam, braucht es dafür nicht: Die beteiligten Sender haben sich Das Verschwinden sechs Millionen Euro kosten lassen, 90 Drehtage gab es für das Projekt. Nicht schlecht, aber auch nicht rekordverdächtig. Spannend wird nun, ob das Fernsehpublikum die auf dem Filmfest spürbare Begeisterung teilen wird. Und wie die ARD es verkraftet, wenn trotz allem keine Tatort-Quote für sie herausspringt.

 

David Denk, Süddeutsche Zeitung, 29. Juni 2017 (online)