Digitalfernsehen.de hatte mich gefragt, ob die Kabelnetzbetreiber zu Recht Urheberrechtsgebühren zahlen oder ob diese nicht gegenüber den Satellitenbetreibern sowie den Betreiber terrestrischer Sendenetze benachteiligt werden. Eine Zusammenfassung des Interviews findet sich hier.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich mit den umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen auseinander. Die Urheberrechtsgebühren werden laut §20b Urheberrechtsgesetz fällig. Hier ist festgehalten, dass die Sender die Verwertungsgesellschaften bzw. die Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten haben.
Was fürs Fernsehen gilt, gilt in ähnlicher Form auch fürs Kino. Dies haben die beiden Ökonomen Brett Danaher vom Wellesley College und Joel Waldfogel von der University of Minnesota in einer gemeinsamen Studie festgestellt. Sie untersuchten, wie sich Online-Piraterie auf die tatsächliche Entwicklung von Kinokartenverkäufen auswirkt.