Urheberrecht

Verletzen Urheberrechtsgebühren für Kabelprogramme die Technologieneutralität?

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich mit den umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen auseinander. Die Urheberrechtsgebühren werden laut §20b Urheberrechtsgesetz fällig. Hier ist festgehalten, dass die Sender die Verwertungsgesellschaften bzw. die Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten haben.

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Gibt es die kostenlose Netzkopie?

 

In den Diskussionen über die Urheberrechte wird oft vergessen darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger beim Kauf eines Gerätes, das für Vervielfältigungen geeignet ist, eine Pauschalabgabe zahlt.

• Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer: 25,00 bis 87,50 Euro

• PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner: 13,65 Euro

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Tom Buhrow freut sich …

 

… über die Initiative zum Schutz des Urheberrechts. „Hier wird ein wichtiges Zeichen gegen den Diebstahl geistigen Eigentums gesetzt“, so lässt er sich vom Tagesspiegel zitieren.

Ist das öffentlich-rechtliches Niveau? Wie sieht für Tom Buhrow der Diebstahl „geistigen Eigentums“ aus? Hat er schon einmal sich im Strafgesetzbuch angesehen, wie Diebstahl definiert ist? Wem wird etwas unter Androhung von Gewalt weggenommen? Liest er die einschlägigen Blogs?

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Schneller im Kino, geringere Verluste

Was fürs Fernsehen gilt, gilt in ähnlicher Form auch fürs Kino. Dies haben die beiden Ökonomen Brett Danaher vom Wellesley College und Joel Waldfogel von der University of Minnesota in einer gemeinsamen Studie festgestellt. Sie untersuchten, wie sich Online-Piraterie auf die tatsächliche Entwicklung von Kinokartenverkäufen auswirkt.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)