Gibt es die kostenlose Netzkopie?

 

In den Diskussionen über die Urheberrechte wird oft vergessen darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger beim Kauf eines Gerätes, das für Vervielfältigungen geeignet ist, eine Pauschalabgabe zahlt.

• Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer: 25,00 bis 87,50 Euro

• PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner: 13,65 Euro

 

• Festplatten: 9,00 bis 34,00 Euro

• Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 Euro

• Laserdrucker: 12,50 Euro

• Mobiltelefone: 12,00 bis 36,00 Euro

• Scanner: 12,50 Euro

• DVD-Brenner: 10,68 Euro

• Laserfax: 10,00 Euro

• Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 Euro

• CD-Brenner: 8,70 Euro

• Tintendrucker: 5,00 Euro

• Thermo- und Tintenfax: 5,00 Euro

• MP3-Player: 2,56 Euro

• Tonbandgeräte: 1,28 Euro

• Tonträger: 0,0614 Euro/Stunde Laufzeit

• Bildträger: 0,0870 Euro/Stunde Laufzeit

• Speicherkarten und USB-Sticks: 0,10 Euro

 

Mit dieser Abgabe sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden.

Die GEMA hat zum 1. Juli 2012 Erhöhungen bekannt geben:

 

• Speicherkarten: 0,91 bis 1,95 Euro

• USB-Sticks: 0,91 bis 1,56 Euro

 

Das ist eine Steigerung um bis zu 1.850 Prozent.

Um die Rechtmäßigkeit einiger Abgaben – z. B. für PCs und Drucker – wird zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof prozessiert.

Die Pauschalabgabe, so stellt Melodie&Rhythmus, die diese Daten zusammengestellt hat, fest, bedeutet aber nicht, dass der Abgabenzahler auf Teufel komm raus kopieren darf, weil die Ansprüche der Urheber mit der Pauschalzahlung abgegolten seien. Das Bundesministerium für Justiz stellt klar: »Es gibt kein ›Recht auf Privatkopie‹ zulasten des Rechtsinhabers. Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.«“

 

 

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)