In § 3 Absatz 2 RFSTV heißt es: “Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.”
Dies ist ein Auftrag für ARD,… Weiterlesen
Gerade die Regeln zu den Verweildauern in den Mediatheken wirken angesichts moderner Nutzungsgewohnheiten unnatürlich. Daher müssen wir die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien zeitgemäß ausdehnen.
Damit einhergehen muss natürlich eine angemessene Beteiligung der Urheberinnen und Urheber sowie der Produzentinnen und Produzenten. Daher sollen die Anstalten nach dem Entwurf der Rundfunkkommission auch verpflichtet werden, in ihren Geschäftsberichten regelmäßig darzulegen, in welcher Art und Weise dieser Erwartung der Länder Rechnung getragen wird. Weiterlesen
Mit dem Kriterium der Presseähnlichkeit wurde vor einigen Jahren der Versuch unternommen, Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von denen der Presseverlage unterscheidbar zu halten. Gleichzeitig handelt es sich natürlich um ein Merkmal aus der analogen Welt. Dieses können wir nicht ohne weiteres in einer konvergenten Medienwelt zur Anwendung bringen. Gerade im Internet haben sich die klassischen Grenzen zwischen Fernsehen, Radio und Zeitung inzwischen nahezu vollständig aufgelöst – und das übrigens in beide Richtungen. Darüber hinaus gibt es hervorragende Kooperationen zwischen Rundfunk und Presse, bei denen beide Seiten stark profitieren. Weiterlesen
„Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an. … Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird“, berichtete das Handelsblatt wie viele andere Medien vor fünf Tagen.
In der Presseerklärung von Malu Dreyer heißt es: „Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) sollen zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies dürfe jedoch nicht zu höheren Ausgaben führen.“
Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht, mit der Aufhebung der 7-Tage-Regel ändert sich praktisch nichts. Diese galt für all die Angebote, für die es kein Telemedienkonzept gab. Doch mittlerweile gibt es Telemedienkonzepte, die Verweildauern weit über die 7 Tage hinaus enthalten. Und damit greift die 7-Tage-Klausel nicht mehr. Und so kann sie „aufkommensneutral“ gestrichen werden. Weiterlesen
„Schätzungen zufolge betragen die Kosten in Deutschland für die gesamte Durchführung aller Tests bis 2011 in Summe bis zu zehn Millionen Euro. Rechnet man mit dem Kostenanteil von rund 63 Prozent aus den Gesamtkosten des ZDF (siehe Tabelle 5) den Anteil für wirtschaftliche Gutachten auf alle Verfahren in Deutschland hoch, ergibt sich ein genäherter Wert von rund 6,3 Millionen Euro. Im Mittelwert liegen daher bei 44 Gutachten die durchschnittlichen Kosten bei rund 143.000 Euro pro wirtschaftlichem Gutachten. Weiterlesen