Zitiert: Grundfalsch – Wenn öffentlich-rechtlicher Inhalt nicht für alle da ist, sondern exklusiv für Instagram‑Nutzer

Muss man, um womöglich preiswürdige Inhalte anzusehen, die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt wurden, auch noch ein Konto beim Top-Datenkraken anlegen? Auch das bei jungen Zielgruppen populäre Netzwerk Instagram zu bespielen, mag aus Sendersicht nötig bis in Ordnung sein. Und eingespielte Kompromisslösungen gibt…

Zitiert: Vergleichbare Darstellung der programmlichen Leistung in den Telemedien nicht möglich

Eine vergleichbare Darstellung des Angebots der quantitativen programmlichen Leistung in den Telemedien – etwa die Zahl der in den Mediatheken vorgehaltenen Sendeminuten – ist nach Angaben der Anstalten nicht möglich. Daher konzentrieren sich die Betrachtungen dieses Leistungsberichts in Abstimmung mit den Anstalten auf die Nutzung der Angebote. Hierfür können jedoch derzeit nur einige grundlegende Kennzahlen von den Anstalten zur Verfügung gestellt werden. (Visits, Sehvolumen, Video Views (hier fehlen bei ARD Mobil/Apps und Connected TV), Time Average (nur bei ARTE erfasst).

22. KEF-Bericht, S.63 ff. (online)

Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen. … Weiterlesen Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Zitiert: Was Vaunet-Chef Hans Demmel in der Auseinandersetzung zum Telemedienstaatsvertrag gelernt hat

Ich habe daraus gelernt, dass es möglicherweise hilft, wenn man wie Herr Döpfner ganz brachial Stichworte wie Nordkorea und Staatsfunk in den Raum wirft. Die Diskussion ist ja aufseiten der Verleger mit einer unglaublichen Heftigkeit geführt worden, während wir uns bei allen Differenzen und Diskussionspunkten, die wir mit den öffentlich-rechtlichen Sendern haben, verbal stärker zurückgehalten haben. Anscheinend muss man doch ein bisschen mehr draufhauen, das ist mir immer noch fremd. Auf der Pressekonferenz waren die Verleger und die Kollegen vom Öffentlich-Rechtlichen. Weiterlesen Zitiert: Was Vaunet-Chef Hans Demmel in der Auseinandersetzung zum Telemedienstaatsvertrag gelernt hat