Telemedien

Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen.Weiterlesen

Zitiert: Was Vaunet-Chef Hans Demmel in der Auseinandersetzung zum Telemedienstaatsvertrag gelernt hat

Ich habe daraus gelernt, dass es möglicherweise hilft, wenn man wie Herr Döpfner ganz brachial Stichworte wie Nordkorea und Staatsfunk in den Raum wirft. Die Diskussion ist ja aufseiten der Verleger mit einer unglaublichen Heftigkeit geführt worden, während wir uns bei allen Differenzen und Diskussionspunkten, die wir mit den öffentlich-rechtlichen Sendern haben, verbal stärker zurückgehalten haben. Anscheinend muss man doch ein bisschen mehr draufhauen, das ist mir immer noch fremd. Auf der Pressekonferenz waren die Verleger und die Kollegen vom Öffentlich-Rechtlichen. Weiterlesen

Intendanten passen vorauseilend ARD-Online-Angebote zukünftigem Staatsvertrag an

 „Bei der Umsetzung des neuen Telemedien-Staatsvertrags wollen die ARD-Anstalten gemeinsam vorgehen. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen”, berichtet digitalfernsehen.de.

„Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren”, sagte laut meedia.de der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.

Doch bisher ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Und so könnten die Intendantinnen und Intendanten die Spielräume in den genehmigten Grenzen weiter zur Verbreitung für journalistische Inhalte nutzen. Sie müssen derzeit das bestehende Angebot weder verändern noch einschränken. Schließlich dauert das Verfahren, bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist, noch einige Monate. Weiterlesen

Zitat: Aufmerksamkeit für Journalismus im Internet – 7 Minuten sollen Verlage retten?

Für Ernüchterung auf beiden Seiten könnte indes dieses Ergebnis der aktuellen ARD-ZDF-Online-Studie sorgen: Von den 45 Minuten, die die Deutschen täglich für internetbasierte Mediennutzung aufwenden, entfallen nur sieben Minuten auf das Lesen von Artikeln. Der Löwenanteil der Aufmerksamkeit gilt Musik,… Weiterlesen

BDZV-Chef Matthias Döpfner will, dass Barrierefreiheit in Internetangeboten von ARD und Deutschlandradio reduziert wird

Dass die Verlage dagegen sind, dass selbst Interviews vollständig im Netz abgebildet werden, bestätigte BDZV-Präsident Matthias Döpfner im Interview mit Stefan Koldehoff von Medias res im Deutschlandfunk am 18.12.2017 (online).

 

Koldehoff: Und wenn unser Interview gleich… Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)