Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen. … Weiterlesen
Ich habe daraus gelernt, dass es möglicherweise hilft, wenn man wie Herr Döpfner ganz brachial Stichworte wie Nordkorea und Staatsfunk in den Raum wirft. Die Diskussion ist ja aufseiten der Verleger mit einer unglaublichen Heftigkeit geführt worden, während wir uns bei allen Differenzen und Diskussionspunkten, die wir mit den öffentlich-rechtlichen Sendern haben, verbal stärker zurückgehalten haben. Anscheinend muss man doch ein bisschen mehr draufhauen, das ist mir immer noch fremd. Auf der Pressekonferenz waren die Verleger und die Kollegen vom Öffentlich-Rechtlichen. Weiterlesen
„Bei der Umsetzung des neuen Telemedien-Staatsvertrags wollen die ARD-Anstalten gemeinsam vorgehen. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen”, berichtet digitalfernsehen.de.
„Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren”, sagte laut meedia.de der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.
Doch bisher ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Und so könnten die Intendantinnen und Intendanten die Spielräume in den genehmigten Grenzen weiter zur Verbreitung für journalistische Inhalte nutzen. Sie müssen derzeit das bestehende Angebot weder verändern noch einschränken. Schließlich dauert das Verfahren, bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist, noch einige Monate. Weiterlesen
Für Ernüchterung auf beiden Seiten könnte indes dieses Ergebnis der aktuellen ARD-ZDF-Online-Studie sorgen: Von den 45 Minuten, die die Deutschen täglich für internetbasierte Mediennutzung aufwenden, entfallen nur sieben Minuten auf das Lesen von Artikeln. Der Löwenanteil der Aufmerksamkeit gilt Musik,… Weiterlesen
Dass die Verlage dagegen sind, dass selbst Interviews vollständig im Netz abgebildet werden, bestätigte BDZV-Präsident Matthias Döpfner im Interview mit Stefan Koldehoff von Medias res im Deutschlandfunk am 18.12.2017 (online).
Koldehoff: Und wenn unser Interview gleich… Weiterlesen