Ein wesentliches Ergebnis „der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals durch den Thüringer Rechnungshof und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz“ ist folgende Feststellung und Anregung:
„Im Verhältnis zu den Kosten der einzelnen Telemedienangebote erscheinen die Kosten für
die Drei-Stufen-Test-Verfahren, insbesondere… Weiterlesen
„Die beiden Rechnungshöfe haben dem Landtagsbericht zufolge vorgeschlagen, die Kosten für künftige Drei-Stufen-Tests zu reduzieren oder zu begrenzen. Den Hinweisen des Thüringer Rechnungshofs und des Rechnungshofs von Rheinland-Pfalz hat sich nun der Landtag in Stuttgart angeschlossen und die baden-württembergische Regierung zum Handeln aufgefordert.“ Dies berichtet Volker Nünning in der Medienkorrespondenz (8/2015). Grundlage des Berichts war eine Prüfung der Dreistufentests für die Telemedienangebote des Kinderkanals. Diese fanden in der Verantwortung des MDR-Rundfunkrates statt. „Die beiden Rechnungshöfe stellten fest, dass sich die Kosten für die Drei-Stufen-Tests beim Kinderkanal auf über 767.000 Euro beliefen. In diesem Betrag seien noch nicht Gemeinkosten (etwa Miete) und auch nicht direkt zurechenbare Personalausgaben berücksichtigt. … Insbesondere die Kosten für die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen, speziell die Gutachten zu kleineren Telemedien-Angeboten wie Kika-Text oder Kika plus, hätten die Rechnungshöfe moniert.“ Weiterlesen
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet. Weiterlesen