Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zu früher auch bei langem Auslandsaufenthalt fällig

 

Früher konnte man sich bei längerem Auslandsaufenthalt bei der GEZ abmelden und musste die Rundfunkgebühr nicht mehr bezahlen. Da man nun den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, müsste man die Wohnung abmelden. Ansonsten ist der Beitrag fällig. Einen entsprechenden Fall schildert die WAZ.

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Dokumentiert: Helge Rossen-Stadtfeld zur Nutzung des Rundfunkbeitrags für Presse- und Internetangebote

 

Presse und Rundfunk könnten durch intelligente Regulierung dazu bewegt werden, Modelle einer gemeinsamen Förderung eines professionellen, auch etwa unabhängig-gemeinnützigen Journalismus zu entwickeln. Hier könnte es auch zu einer fruchtbaren Konkurrenz unterschiedlicher Konzepte kommen. Ein gemeinsames Ziel ließe sich darin finden, der Ausweitung und fortschreitenden Differenzierung bzw. Pluralisierung gesellschaftlicher Kommunikation besser Rechnung zu tragen. Weiterlesen Dokumentiert: Helge Rossen-Stadtfeld zur Nutzung des Rundfunkbeitrags für Presse- und Internetangebote

Gebührenrückgang 2012 nicht so stark wie 2009 behauptet

 

Die Einnahmen der früheren Gebühreneinzugszentrale und des heutigen Betragsservices  sind 2012 um 41 Millionen Euro auf 7,49 Milliarden Euro gesunken (Berliner Zeitung u.a.). Im Jahre 2009 hatte man 110 Millionen Euro mehr, also 7,6 Milliarden Euro, eingenommen. Der Rückgang hat seine Ursache vor allem in einer geringeren Zahl an gebührenpflichtigen Geräten. Bestätigen sich also die Prophezeiungen, dass das Gebührenmodell keine Zukunft mehr habe, da die Einnahmen signifikant sinken würden?

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Rundfunkbeitrag: Paul Kirchhof schrieb das Gutachten, sein Bruder Ferdinand Kirchhof entscheidet die Beschwerden

Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Bundesverfassungsrichter. Im Frühjahr 2010 legte er für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten zum neuen Rundfunkbeitrag vor. Diese hatten den Auftrag bei ihm ausgelöst und ihn auch bezahlt.

 

Sein Bruder Ferdinand Kirchhof ist seit Oktober 2007 Bundesverfassungsrichter. Seit März. 2010 ist er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. In dieser Funktion hat er auch Klagen und Beschwerden zum neuen Rundfunkbeitrag zu entscheiden.

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