KEF

Kurzkritik zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Länderparlamente erreicht. Wie die Ministerpräsidenten im Frühjahr beschlossen, soll der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt werden.  Damit folgt ein Beitragsstaatsvertrag dem nächsten. Doch laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war vorgesehen, dass die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragsmodells  evaluiert wird. Sender wie auch Länder haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten liegen noch nicht vor. Müsste man nicht diese Evaluierung abwarten, bevor man Änderungen vornimmt? Oder ist es nicht gerecht, angesichts der hohen Beitragsmehreinnahmen diesen Beitrag zu senken? Weiterlesen

Umfrage zur Verwendung der Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag

41,8 Prozent der teilnehmenden Leser von digitalfernsehen.de wollen einen sinkenden Beitrag, 22,2 Prozent Investitionen in ein besseres Programm der Öffentlich-Rechtlichen sowie 14,1 Prozent Investitionen in bessere Technik fordern. Für weniger Werbung bei ARD und ZDF sind 13,9 Prozent. 

Damit wollten insgesamt 50,2 Prozent der Leser, dass die erwarteten Mehreinnahmen für positive Veränderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt werden sollen. Weiterlesen

Rundfunkbeitrag (IX): Warum der Rundfunkbeitrag nicht in jedem Fall um 73 Cent sinken kann

Warum der Rundfunkbeitrag nicht in jedem Fall um 73 Cent sinken kann, rechnete Claudia Tieschky am Samstag in der Süddeutschen Zeitung vor: „Die Haushaltsabgabe bringt voraussichtlich 1,1 Milliarden Euro mehr als bisher – im Zeitraum von vier Jahren, für den die Abgabe jeweils festgelegt wird. Das entspricht einer Steigerung von 3,7 Prozent. Etwa die Hälfte davon will die Gebührenkommission KEF durch ihre Empfehlung für die Absenkung nutzen. An zuständigen politischen Stellen hält man eine Inflationsrate von zwei Prozent für die kommenden Jahre für realistisch. Dann wäre der Geldsegen schnell weg. Die Abgabe müsste wieder steigen.“ Weiterlesen

Rundfunkbeitrag (V): Alles, was ARD und ZDF machen, geschieht auf gesetzlicher Grundlage

Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann erklärte im Sächsischen Landtag, wie er in drei Schritten zu größeren Beitragssenkungen kommen will. Zum ersten soll ein Teil der der aktuellen Mehreinnahmen zu einer Beitragssenkung zu nutzen. Er brachte hier 50 Cent ins Gespräch. Zum zweiten sei zu prüfen, ob man „Unwuchten“ korrigieren müsse. Zum Dritten könnten einige Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität genutzt werden, den Beitrag weiter zu senken. In diesem Zusammenhang verwies er auf „aufwendige Digitalkanäle, teure Sportübertragungsrechte oder Kultureinrichtungen der Sender. Diese seien auf den Prüfstand zu heben.

 

Hans-Peter Siebenhaar behauptet im Handelsblatt (19.12.), dass ARD und ZDF bisher von einem „Automatismus steigender Rundfunkgebühren“ ausgingen. „Dieses ungeschriebene Gesetz hat das autonome Gebührengremium KEF nun erstmals ausgehebelt.“ Das habe Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Zeiten „von noch mehr Fernsehsendern und Radioprogrammen und so vielen Internetangeboten … sind damit passé.“

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ARD und Rundfunkbeitrag: Aus erster Schätzung „Punktklandung“ abgeleitet

„Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag“, heißt es bei digitalfernsehen. „Neuer Rundfunkbeitrag stoppt Einnahmerückgang“, titelt heise.de. „Der neue Rundfunkbeitrag zahlt sich für ARD und ZDF aus. Erstmals seit Jahren gehen die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zurück“, schreiben verkürzt sueddeutsche.de und Frankfurter Rundschau.

Und was hat die ARD erklärt?

 

„Nach einer vorläufigen Schätzung, die ARD, ZDF und Deutschlandradio der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) vorgelegt haben, liegen die bisherigen Einnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag auf dem erwarteten Niveau.“

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)