Beim NDR sollten somit in der letzten Gebührenperiode bis 2012 insgesamt 50 Mio. € eingespart werden. Deutlich größere Einsparvorhaben meldete der WDR mit der Feststellung des Haushaltsplans 2013; hier betragen die Einsparvorgaben sogar p.a. 50 Mio. €.Auch der SWR plant einen „strategischen Sparkurs“, der bis 2020 eine Kosteneinsparung von mindestens 15 % bringen soll. Die Rationalisierungsmaßnahmen betreffen bzw. betrafen überwiegend die administrativen und technischen Bereiche und sollen bzw. sollten zu keener Gefährdung der Programmqualität führen. Demnach dürften die Einsparungen im WDR „natürlich nicht zu Einbußen in den Programmen und der Programmqualität“ führen, der SWR werde „schlanker, aber nicht schlechter“, denn er könne „auch mit finanziellen Einbußen von 15 Prozent bis zum Jahr 2020 seinen Auftrag als Dienstleister für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung über alle Programm-Medien hinweg erfüllen“. Der NDR bleibe trotz der Sparmaßnahmen „ein solide finanziertes Unternehmen, das auch in Zukunft seinem Publikum ein attraktives Angebot bieten wird.“ Denn die Einsparungen würden „maßvoll und ohne Gefährdung der Qualität geschehen“. Werden die Einsparungen von NDR, SWR und WDR als stellvertretend betrachtet, so besteht ein deutlicher Grund zur Annahme, dass den Rundfunkanstalten zum Teil über ihren Bedarf zur Auftragserfüllung hinaus Mittel zur Verfügung stehen bzw. standen. Weiterlesen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer. Weiterlesen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, so das Bundesverfassungsgericht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Weiterlesen
“Das ZDF wird die 50 Mitarbeiter seiner Zuschauerdienste im kommenden Jahr in eine Tochtergesellschaft ausgliedern. Mit der Maßnahme komme der Sender einer Forderung der Rundfunkgebühren-Kommission KEF nach, sagte Alexander Stock, Leiter der ZDF-Hauptabteilung Information. Die KEF wolle, dass die Sender die Aufgaben auslagern, die nicht direkt zum Programm gehören. Diese Tochter wird wiederum unter dem Dach der ZDF-Enterprise angesiedelt”, berichtet die Allgemeine Zeitung. Weiterlesen