Rundfunk muss Öffentlichkeit (wieder)herstellen. Ein vielfältiges Meinungsbild gewährleisten, der Fragmentierung und Personalisierung entgegenwirken. Der Schwerpunkt des Auftrags muss sein: Alle Menschen müssen erreicht werden. … Wo soll öffentliche Willensbildung in Zeiten des Internets stattfinden? Auf YouTube? Viele öffentlich-rechtliche Angebote suchen… Weiterlesen
In der Satzung (§4) heißt es, Fördermittel können nur die Programmanbieter beantragen, die eine entsprechende „öffentlichen Aufgabe“ übernehmen. Unter dieser „öffentlichen Aufgabe“ wird in § 1 unter anderem die „Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Sachsen mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen” verstanden. Die Sender müssen dabei, so heßt es in § 5, „die bestehende Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise (…) durch hochwertige Fernsehprogramme zum Ausdruck (..) bringen.“ Dies zeigt sich u.a. darin, dass sie mindestens täglich 15 Minuten Nachrichten und wöchentlich 30 Minuten Kultur senden, berichtet der Flurfunk. Zeit für Werbung werde nicht mit angerechnet.
Doch Grundversorgung ist ja nicht nur durch einen bestimmten Umfang der Berichterstattung gegeben, sondern durch eine Vielfalt der Themen sowie Mindeststandards journalistischer Aufarbeitung derselben. Weiterlesen
„Beeindruckende Wurstigkeit“, titelt sueddeutsche.de. „Ranking-Skandal beim NDR“, heißt es beim Hamburger Abendblatt. „Auch der NDR manipulierte Rankings“, schreibt der Tagesspiegel.
Such der „NDR stellt einzelne Abweichungen bei Online-Votings für Unterhaltungssendungen fest“, heißt es in einer Presseerklärung. Ausgangspunkt der Recherchen des NDR waren wohl Nachfragen von Journalisten wie auch des Landtagsabgeordneten der Piraten Patrick Breyer.
„Seit 2011 sei in 9 von 58 Produktionen die Rangfolge von nichtrepräsentativen Online-Votings verändert worden“,
fasst das Handelsblatt zusammen. Manipuliert wurde aus verschiedenen Gründen. Weiterlesen
In der NZZ zeigen Rena Zulauf, Jürg Bachmann und Kurt Schaad, dass sich durchaus anregend über Korrekturen am öffentlich-rechtlichen System diskutieren lässt. Etwa: dass die – hierzulande wäre das dann – Grundversorgung nicht mehr institutionell, sondern akzidentiell abgesichert wird. Öffentlich-rechtliches Geld kann jeder kriegen, der damit wertvollen Journalismus macht. Weiterlesen
In diesem Zusammenhang möchte ich zum Schluss noch auf ein Argument eingehen, das in der rundfunkpolitischen und rundfunkrechtlichen Auseinandersetzung oft fällt: Eigentlich sei der marktgesteuerte private Rundfunk viel demokratischer als der öffentlich-rechtliche, und zwar deswegen, weil das Publikum genau das Programm bekomme, was es durch seine Einschaltentscheidungen wolle. Der mündige Bürger brauche keine Bevormundung durch öffentlich-rechtliche Anstalten. Weiterlesen