Dokumentiert: Dieter Grimm gegen Werbefinanzierung sowie Quotendruck bei ARD und ZDF

 

 

Namentlich bei den Vorabendprogrammen fällt es manchmal schwer, die Unterschiede zu entdecken, auch wenn man anerkennt, dass er sich von den Exzessen mancher privater Formate fernhält. Die Angleichung hat natürlich etwas mit dem Quotendruck zu tun, aber sie hat auch mit der Werbefinanzierung zu tun. Im Vorabendprogramm ist Werbung zulässig, in der Primetime nicht, wenn man vom Sponsoring absieht, das im Publikum ohnehin nicht von der Werbung unterschieden wird. Für das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es besser, wenn die Werbefinanzierung völlig entfiele, wenn für die Programmgestaltung also gar keine finanziellen Anreize mehr maßgeblich wären.

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Dokumentiert: Dieter Grimm zur Grundversorgung

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat dafür den Ausdruck „Grundversorgung“ geprägt. Dieser Ausdruck wird gerne missverstanden, obwohl das Gericht an seinem Sinn keinen Zweifel gelassen hat. Deswegen will ich nochmals betonen, dass Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung weder eine Minimalversorgung ist noch eine Arbeitsteilung derart, dass die Privaten alles tun dürfen, was Gewinn verspricht, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf das beschränkt wird, was sich wirtschaftlich nicht auszahlt. Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung ist Vollversorgung. Weiterlesen Dokumentiert: Dieter Grimm zur Grundversorgung

Zitat: Grundversorgung und kultureller Auftrag des Rundfunks

Ausschnitt aus einer Rede von Dieter Dörr beim „Festival Radiozukunft“, das vom 7. bis 10. März an der Berliner Akademie der Künste stattfand:

„Schon der nur teilinformierte Bürger beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Noch gefährlicher ist der fehlinformierte Bürger. Nur der umfassend informierte Bürger bleibt also demokratiefähig.

 

Dies ist in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger das Fernsehen als wichtigste Informationsquelle nutzen und das Radio nach dem Fernsehen an zweiter Stelle bei der Nachrichtennutzung folgt, nur dann gewährleistet, wenn neben den werbeabhängigen privaten Rundfunk ein über Gebühren bzw. Beiträge finanzierter, auf eine umfassende Information verpflichteter öffentlich-rechtlicher Rundfunk tritt. Diese Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die hinter der Figur von der „dienenden Rundfunkfreiheit“ steht, nimmt nicht etwa an Gewicht ab, sondern gewinnt zunehmend an Bedeutung, je mehr die Medien insgesamt – also auch die Telemedien und die Printmedien – in den Sog von Werbewirtschaft und Kapitalgebern geraten.

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Was der Verfassungsrechtler Dieter Grimm unter Grundversorgung versteht

„Nun könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass sich das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks am besten durch privaten Rundfunk erfüllen ließe. Privat heißt freilich zugleich kommerziell, und gerade wegen der Notwendigkeit, sich aus Werbeeinnahmen zu finanzieren, wird dem privaten Rundfunk die ungeschmälerte Erfüllung dieses Auftrags nicht zugetraut. So wie staatlicher Rundfunk in Gefahr ist, für politische Zwecke instrumentalisiert zu werden, wohnt dem privaten Rundfunk die Gefahr inne, dass er den verfassungsrechtlichen Auftrag seinen kommerziellen Interessen unterordnet. Deswegen muss die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Funktion anderweitig gesichert werden, und das Mittel dazu ist der öffentlich-rechtliche, aber eben nicht-staatliche Rundfunk.

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