Zitiert: Sport und Fußball sind nicht als Grundversorgung gesetzlich fixiert
Die Öffentlich-Rechtlichen besitzen zwar laut Medienstaatsvertrag einen sog. Grundversorgungsauftrag. Aber in dem werden die Begriffe „Sport“ oder „Fußball“ nicht einmal genannt. Trotzdem wird man nicht bestreiten können, dass „Sport“ und „Fußball“ Segmente eines von ARD und ZDF zu erfüllenden Grundversorgungs-Portfolio sein können…
