„Auch für die Mitglieder der Aufsichtsgremien über den privaten Rundfunk hat der Gesetzgeber Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten“, stellt Jörg Ukrow vom Institut für Europäisches Medienrecht in der Funkkorrespondenz (30-31/2014) fest. Und er stellt fest:
„Keines der derzeitigen Organe nach § 35 Abs. 2 RStV ist in seiner Zusammensetzung kraft Staatsvertrag durchgehend oder zumindest überwiegend am Maßstab der organisatorischen Absicherung von Vielfaltsicherung ausgerichtet. Zudem erscheinen die für diese Organe entwickelten Inkompatibilitätsregelungen defizitär.“ Weiterlesen
„Die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist und bleibt ein Politikum; sie beruht auf einer politischen Entscheidung zugunsten eines dualen Rundfunksystems und gegen ein rein wirtschaftlich bestimmtes System. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist politisch. Verfassungswidrig ist ein politisch einseitiger Rundfunk. Auf den… Weiterlesen
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte dem „Spiegel“, dass sich die Ministerpräsidenten voraussichtlich im Herbst mit den Vorschlägen der Rundfunkkommission der Länder zur Umsetzung des Urteils zur Gremienbesetzung im ZDF beschäftigen werden.
Allerdings stehe nicht nur die Frage, ob… Weiterlesen
Dies fordert der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder. Dabei geht es ihm nicht um die Staatsferne der Sender. Sondern er verweist darauf, dass Politiker in den Aufsichtsgremien ohnehin kaum etwas bewegen könnten. Wenn sie sich zu politischen Inhalten der Programme äußerten, gelte das „schnell als unkorrekte Einflussnahme“, zitiert ihn Joachim Huber vom Tagesspiegel unter verweis auf den Focus.
Waren das zwei Niederlagen in kurzer Zeit? Zum einen konnte sich Johannes Beermann nicht durchsetzen, dass die Länder der KEF bei der Beitragsempfehlung folgen. Statt um 73 Cent wurde der Beitrag um 48 Cent reduziert. Und gestern wies ihn das Bundesverfassungsgericht (Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts) in die Schranken.
Johannes Beermann: „Das Bundesverfassungsgericht hat auf der einen Seite Rechtsklarheit geschaffen und auf der anderen Seite mit klaren Vorgaben und gleichzeitig breitem Gestaltungsspielraum dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu stärken. Dort, wo das Gericht zu viel Politik in den Gremien des ZDF bemängelt, hat es mit einem Drittel eine klare Vorgabe gemacht. Die Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat hat das Gericht bestätigt.“ Nun, die Grundarchitektur hatte allerdings auch keiner in Frage gestellt. Weiterlesen