ARD, ZDF und Dradio im Netz: Mehr Freiheit zu weniger Text

Lösung für Streit zwischen Verlegern und Sendern: Im Kern ging es um die Frage, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Offen ist die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden soll. (Hamburger Abendblatt)

ARD und ZDF im Netz: Mehr Freiheit, weniger Text (dwdl.de)

Presse zufrieden, Filmemacher fassungslos (faz.net)

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Welche Vorwürfe an die KEF in die Irre führen

Aus meiner Sicht kann man nicht ableiten,

  • dass die KEF mit ihren Vergleichen ihre Kompetenzen überschreitet bzw. in die Programmhoheit eingreift, da die KEF auch früher Vergleiche zwischen Angeboten (Tatort 2003/2004; Talkshows; …) angestellt hat und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die KEF gebeten haben, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorzunehmen,
  • dass die KEF immer zu Lasten der Anstalten agiert, da sie in einigen Fällen auch die anzuerkennenden Mittel von sich aus höher veranschlagt hat, als die Sender beantragt hatten (z.B. bei eine Erhöhung der anzunehmenden Befreiungen),
  • dass die KEF die ARD immer wieder benachteiligt,
    • da das ZDF öfter als die ARD im Rahmen der „Steigerungsvorgaben“ (Index) der KEF geblieben ist,
    • da es Bereiche gibt, in denen auch das ZDF Kürzungen hinnehmen muss, die ARD jedoch nicht
    • da die prozentuale Verschiebung zu Gunsten des ZDF sich u.a. daraus ergibt, dass die 25 Cent für die Altersvorsorge nunmehr seit 1.1.2017 zu Teilen an das ZDF und Deutschlandradio gehen (ARD: 18,5 Cent (74,1%), ZDF: 5,8 Cent (23,2%) und Deutschlandradio 0,5 Cent (2,7%)).[1]

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Sinnloser Streit um “Presseähnlichkeit”: ARD per Staatsvertrag zu Textangeboten verpflichtet

In § 3 Absatz 2 RFSTV heißt es: “Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.”

 

Dies ist ein Auftrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie alle bundesweit verbreiteten kommerziellen Programme. Zur Barrierefreiheit gehört auch die „Verschriftlichung“ audiovisueller Angebote. Wie man dieser Vorgabe des Staatsvertrages gerecht werden kann, ohne sich den Vorwurf der Presseähnlichkeit einzuhandeln, sollten die Verlegerverbände einmal darlegen.

Wer profitiert: 17,20 oder 17,50 Euro Rundfunkbeitrag?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, so das Bundesverfassungsgericht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Weiterlesen Wer profitiert: 17,20 oder 17,50 Euro Rundfunkbeitrag?

Anforderung an öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk

„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden.“

(Präambel RFSTV, online)