Wie Tom Buhrow zum Telemedienauftrag Ende 2017 Tatsachen schuf

„Ein Ende des Streits zwischen Verlagen und den Öffentlich-Rechtlichen scheint möglich – wohl auch, weil WDR-Intendant Tom Buhrow vor einem halben Jahr vorpreschte“, berichtet dwdl.de. „Der WDR-Intendant war Ende vergangenen Jahres vorgeprescht, indem er für sein Haus entschied, den Fokus im Internet auf Video- und Audio-Inhalte legen zu wollen. DWDL.de hatte damals über dicke Luft innerhalb der ARD berichtet, auch wenn der WDR offiziell nichts von einem Streit wissen wollte. Auf dem Medienpolitik-Gipfel der ANGA COM räumte Buhrow jetzt allerdings indirekt ein, dass es tatsächlich Unmut gegeben hat. „Es gehört dazu, wenn man vorangeht, dass man ein bisschen Kritik abbekommt“, sagte er am Dienstag in Köln.“Ich fühle mich bestätigt, dass der Weg mit der damals noch einsamen Entscheidung, der richtige war“, so Buhrow.” Weiterlesen Wie Tom Buhrow zum Telemedienauftrag Ende 2017 Tatsachen schuf

Einigung im Telemedienstreit: Ende eines Verteilungskampfes um sieben Minuten

Für Ernüchterung auf beiden Seiten könnte indes dieses Ergebnis der aktuellen ARD-ZDF-Online-Studie sorgen: Von den 45 Minuten, die die Deutschen täglich für internetbasierte Mediennutzung aufwenden, entfallen nur sieben Minuten auf das Lesen von Artikeln. Der Löwenanteil der Aufmerksamkeit gilt Musik, Podcasts und vor allem Videos. Der Verteilungskampf dreht sich also im Grunde nur um diese sieben Minuten. Die Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen liest journalistische Angebote im Netz durchschnittlich immerhin 16 Minuten lang. Aber auch das ist – leider – nicht viel.

 

Volker Lilienthal, 7. Dezember 2017, Tagesspiegel Causa (online)

ARD, ZDF und Dradio im Netz: Mehr Freiheit zu weniger Text

Lösung für Streit zwischen Verlegern und Sendern: Im Kern ging es um die Frage, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Offen ist die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden soll. (Hamburger Abendblatt)

ARD und ZDF im Netz: Mehr Freiheit, weniger Text (dwdl.de)

Presse zufrieden, Filmemacher fassungslos (faz.net)

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Welche Vorwürfe an die KEF in die Irre führen

Aus meiner Sicht kann man nicht ableiten,

  • dass die KEF mit ihren Vergleichen ihre Kompetenzen überschreitet bzw. in die Programmhoheit eingreift, da die KEF auch früher Vergleiche zwischen Angeboten (Tatort 2003/2004; Talkshows; …) angestellt hat und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die KEF gebeten haben, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorzunehmen,
  • dass die KEF immer zu Lasten der Anstalten agiert, da sie in einigen Fällen auch die anzuerkennenden Mittel von sich aus höher veranschlagt hat, als die Sender beantragt hatten (z.B. bei eine Erhöhung der anzunehmenden Befreiungen),
  • dass die KEF die ARD immer wieder benachteiligt,
    • da das ZDF öfter als die ARD im Rahmen der „Steigerungsvorgaben“ (Index) der KEF geblieben ist,
    • da es Bereiche gibt, in denen auch das ZDF Kürzungen hinnehmen muss, die ARD jedoch nicht
    • da die prozentuale Verschiebung zu Gunsten des ZDF sich u.a. daraus ergibt, dass die 25 Cent für die Altersvorsorge nunmehr seit 1.1.2017 zu Teilen an das ZDF und Deutschlandradio gehen (ARD: 18,5 Cent (74,1%), ZDF: 5,8 Cent (23,2%) und Deutschlandradio 0,5 Cent (2,7%)).[1]

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Sinnloser Streit um “Presseähnlichkeit”: ARD per Staatsvertrag zu Textangeboten verpflichtet

In § 3 Absatz 2 RFSTV heißt es: “Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.”

 

Dies ist ein Auftrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie alle bundesweit verbreiteten kommerziellen Programme. Zur Barrierefreiheit gehört auch die „Verschriftlichung“ audiovisueller Angebote. Wie man dieser Vorgabe des Staatsvertrages gerecht werden kann, ohne sich den Vorwurf der Presseähnlichkeit einzuhandeln, sollten die Verlegerverbände einmal darlegen.