Wer profitiert: 17,20 oder 17,50 Euro Rundfunkbeitrag?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, so das Bundesverfassungsgericht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.

Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.

Die KEF soll mit ihren Vorschlag also dafür sorgen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bedarfsgerecht finanziert werden. Wenn die Sender mehr Geld einnehmen, als die KEF als Bedarf berechnet hat, dann müssen die Sender dies in eine Rücklage einstellen. Somit ist klar: Auch wenn der Beitrag bei 17,50 Euro liegt, haben die Sender keinen Cent mehr zur Verfügung. Von diesen 30 Cent – diese machen 140 Mio. Euro im Jahr aus – wird kein Produzent profitieren. Sie dienen einzig und allein der Politik, um den Rundfunkbeitrag ab 2021 niedriger zu halten.

Dies war auch im Vorfeld der Entscheidung der Ministerpräsidenten klar. So hatte u.a. der Vorsitzende der Gremienvorsitzenkonferenz der ARD, Steffen Flath, gefordert: „Statt den Beitrag abzusenken sollte eine Rücklage gebildet werden, aus der ein späterer Mehrbedarf zumindest teilweise gedeckt werden könnte“, so zum Beispiel der Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz Steffen Flath. Die Ministerpräsidenten beschlossen auf ihrer Konferenz im Oktober, den Beitrag nicht zu reduzieren. Zugleich forderten sie von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „die hierdurch entstehenden Mehrerträge […] in eine Rücklage einzustellen und für etwaige Mehrbedarfe in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 zu verwenden. Die Anstalten werden gebeten, entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen abzugeben.“ Eine andere Lösung ist auch gar nicht möglich. Schließlich ist in § 3 Absatz 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgegeben: „Die Gesamterträge der Rundfunkanstalten aus Beiträgen und weiteren direkten und indirekten Einnahmen sollen die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendigen Ausgaben und Aufwendungen decken. Überschüsse am Ende der Beitragsperiode werden vom Finanzbedarf für die folgende Periode abgezogen.“ Während Mehreinnahmen in der Folgezeit gegengerechnet werden, ist jedoch eine Übertragung von Defiziten nicht zulässig.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)