Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Weiterlesen
„Die Axel Springer AG, genauer die TV Digital, hat am Freitag eine Pressemitteilung versendet. Darin werben sie stolz für ihre neue TV Digital iPad-App. Der besondere Clou daran: Mit ihr kann man auch Live-TV via Stream sehen. Ermöglicht wird das durch eine Kooperation mit dem Stream-TV-Anbieter Zattoo. … Mangels Kooperationen bietet Zattoo nämlich weder die RTL- noch die ProSiebenSat.1-Sendergruppe an. Die auch von Axel Springer beworbenen “51 Sendern aus Deutschland und dem Ausland” bestehen überwiegend aus ARD, ZDF, deren Digital-Kanälen und den Dritten. Dafür verlangt die TV Digital im Monat 89 Cent.
Dies beschreibt Ute Rang in einem Artikel für die Ostthüringer Zeitung (23.01.). Eine Leserin hatte ihr geschrieben, dass der Beitragsservice zuviel Geld abgebucht habe. Das Problem wurde von einem MDR-Mitarbeiter aufgeklärt: „Da die GEZ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Information, dass es sich um Rundfunkgeräte im Kleingartenverein handelte, so hinterlegen durfte, dass diese automatisiert ausgelesen werden können, wurde der Kleingarten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ab 01.01. 2013 als Wohnung deklariert.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) legte letzte Woche ein Gutachten des sächsischen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart vor. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz verstößt. Zudem greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Die Sparkasse hat 16 Filialen und 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bisher hat sie 1340 Euro an Rundfunkgebühren im Monat gezahlt. Nunmehr sind es 3100 Euro. Die Neuruppiner Stadtverwaltung zahlte bisher 58,30 Euro im Monat. Nunmehr sind es … Weiterlesen