Wie beim Beitragsservice aus der Gartenlaube eine Wohnung wurde

 

 

Dies beschreibt Ute Rang in einem Artikel für die Ostthüringer Zeitung (23.01.). Eine Leserin hatte ihr geschrieben, dass der Beitragsservice zuviel Geld abgebucht habe. Das Problem wurde von einem MDR-Mitarbeiter aufgeklärt: „Da die GEZ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Information, dass es sich um Rundfunkgeräte im Kleingartenverein handelte, so hinterlegen durfte, dass diese automatisiert ausgelesen werden können, wurde der Kleingarten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ab 01.01. 2013 als Wohnung deklariert.“

 

Hätte man ausschließen wollen, so hätte man alle Gebührenzahler Anschreiben und darauf hinweisen müssen, unter welchen Umständen der Beitrag für sie entfällt. Das ist nicht geschehen. So werden in der nächsten Zeit noch einige Gartenbesitzer mitbekommen, dass sie den Rundfunkbeitrag bezahlen, obwohl sie ihn gar nicht mehr bezahlen müssen.

 

 

 

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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