Zitiert: Sender sind nicht verpflichtet, Klangkörper zu unterhalten

Die ARD wird weiterhin Kultur produzieren und auch veranstalten.  Orchester wird es in den ARD Medienhäusern weiter geben. Die Herausforderung für die Zukunft ist aber: wie sichern wir die Finanzierung. Wir sind nicht gesetzlich verpflichtet, Klangkörper zu unterhalten, das ist in keinem Landesgesetz und keinem Staatsvertrag festgeschrieben. Wir wollen es, weil es unserer Geschichte, unserem Selbstverständnis und unserer Vorstellung von einer lebendigen Kulturszene in Deutschland entspricht. Die Klangkörper der ARD Medienhäuser sind zunächst einmal wertvolle Programmproduzenten in der ARD. Sie sind auch Kulturträger, in den Regionen sind ihre Konzerte wichtiger Teil des kulturellen Angebots. […]

Von den 18,36  Euro monatlichem Rundfunkbeitrag gehen für die Erfüllung ihrer Aufgaben 8,68 Euro an die ARD Medienhäuser, die jeweils Klangkörper unterhalten. Insgesamt entfallen 43 Cent von diesen 8,68 Euro auf die Musikensembles. Hier im SWR etwa geben wir jedes Jahr über 30 Millionen Euro für unsere Klangkörper aus.

Kai Gniffke, Neue Musik Zeitung, 1.10.2023 (online)

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