Zitiert: Radio- und TV-Gebühr für Firmen in der Schweiz verfassungswidrig

Die degressive Methodik bei den Radio- und TV-Gebühren verstösst laut dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Kleine Unternehmen würden benachteiligt, so die Richter. […]

Gemäss Mehrwertsteuergesetz richtet sich bei Unternehmen die Abgabe nach dem weltweiten Gesamtumsatz, der gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklariert wird. Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer halben Million Franken sind von der Abgabe befreit.

Für die anderen Unternehmen setzte der Bundesrat per 1. Januar 2021 einen 18-stufigen Tarif in Kraft, nachdem der vorherige Tarif vom Bundesverwaltungsgericht 2019 als nicht verfassungskonform beurteilt worden war. Ausserdem können sich Unternehmen nach geltendem Recht zusammenschliessen und gemeinsam nur eine Abgabe entrichten, sofern die Gruppe aus mindestens dreissig Unternehmen besteht und sie unter einheitlicher Leitung stehen.

Auch die Bildung von Abgabegruppen ist gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzes- und verfassungswidrig. Zum einen fehle dafür eine gesetzliche Grundlage, und zum anderen sei die festgelegte Untergrenze von dreissig Unternehmen willkürlich und komme nur wenigen Unternehmen zugute.

persoenlich.com, 17.11.2023 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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