Das hat der Bundestag – mit Ausnahme der AfD – 2020 offiziell anerkannt und damit den Weg frei gemacht für Entschädigungen von Menschen, die als sogenannte „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ verfolgt wurden. Auch wenn es kaum noch Überlebende gab, war das ein wichtiges Signal.
Warum ich das nochmal herausstelle: In einem Focus-Artikel zu Hape Kerkeling wird auf einen Artikel in der „Münsterland Zeitung“ verwiesen, in dem aus Dokumenten zum Großvater von Hape Kerkeling zitiert wird, die angeblich „Straftaten, Vorstrafen und eine Verurteilung wegen Bandendiebstahls“ belegen würden. Genau das steht so NICHT in der Münsterlandzeitung. […]
Dazu muss man allerdings wissen: Verfahren, die während der NS-Justiz geführt wurden, kann nicht vorbehaltlos getraut werden. Da müsste man schon tiefer einsteigen in die Materie. Letztendlich werden aber so Artikel aus NS-Propagandamedien als Beweise angeführt, die einen Kommunisten als Verbrecher darstellen.
Nora Hespers, Die Anachronistin, 5.10.2026 (online)

