Zitiert: Ein gesetzliches Anrecht auf analoge Lebensführung

Ein Recht auf einschränkungslose Teilhabe auch all derer, die nicht ständig ein 1000 Euro teures Gerät mit sich schleppen wollen, auf dem sie schon für die Benutzung des ÖPNV eine App installieren müssen, das sie außerdem aushorcht und laufend ihre Daten verhökert. Denn diese Leute gibt es, und die sollten im Alltag genauso wenig Ausgrenzung erfahren müssen wie die, die keine Geldkarte bekommen oder sie benutzen wollen. Das sind Minderheiten, ja. Aber gilt nicht gerade den Rechten von Minderheiten besonderer Schutz?

Dann müsste es eigentlich nicht nur die Aufgabe, sondern auch ein Anliegen dieser Regierung sein, dass sich die Gesellschaft nicht noch weiter aufspaltet in eine Elite, die sich Rückzüge ins Analoge leisten kann und ihre Kinder – so wie bezeichnenderweise etliche Techlords aus dem Silicon Valley – strikt von Screens fernhält, und auf der anderen Seite eine in die Wehrlosigkeit hineindigitalisierte Plebs.

Eine Regierung, der zuletzt immerhin das Zweiklassensystem der Krankenversicherung als möglicherweise unfair auffiel, könnte zumindest unterbinden, dass Ärzte Patienten mit undurchdringbaren Telefonwarteschleifen in die Wartehöllen-App Doctolib wegwimmeln. […]

Es geht um Notwehr gegen sogenannte Smart-TVs, die einen abhören, mit personalisierter Werbung terrorisieren und dauernd neue Abos aufdrängen, obwohl man nur fernsehen will. […]

Digitalismuskritik ist keine Technologiefeindlichkeit, sondern in der Regel das Gegenteil. Wenn der Staat seine Bürger schon nicht vor Stromausfällen und Kriegen meint schützen zu können, dann sollte er ihnen wenigstens das vom Hals halten.

Peter Richter, sueddeutsche.de, 22.10.2026 (online)