Warum nicht die Rundfunkgebühr für Internet-Angebote nutzen?

Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.

Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Doch damit nicht genug. Denn in vielen Fällen erhalten die Landesmedienanstalten diese Mittel gar nicht mehr.

So wehrt sich die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein aktuell gegen eine vom Gesetzgeber schon seit Langem beschlossene Kürzung ihres Etats, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Die MAHSH muss von ihrem Anteil an der Rundfunkgebühr 2,1 Millionen Euro an die Filmförderung, 450 000 Euro an die Hamburg Media School und 300 000 Euro an das Hans-Bredow-Institut weiterreichen. Ab 2013 soll sie weitere 400 000 Euro an die Filmförderung abtreten. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Tormin nimmt die Zweiländeranstalt dann aus Rundfunkgebühren nur noch 1,5 Millionen Euro ein – so viel wie die Bremer Medienanstalt.

Gerade hat auch die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat den Haushalt für das Jahr 2012 verabschiedet. Der Etat hat ein Volumen in Höhe von 18,6 Millionen Euro. Dabei ist schon der landesrechtlich gekürzte Gebührenanteil berücksichtigt worden, nach dem 45 Prozent des auf die LfM entfallenden Anteils am Gebührenaufkommen vorab der Film- und Medien-Stiftung NRW zugeleitet werden.

Wer sich die entsprechenden Landesmediengesetze ansieht, kann feststellen, dass die die Landesmedienanstalten die Mittel für viele weitere Zwecke einsetzen können. Diese reichen von der kulturellen Filmförderung, über medienpädagogische Projekte bis hin zur Förderung von Forschungsvorhaben sowie Aus- und Weiterbildung.

Dies zeigt: die Rundfunkgebühr wird nicht nur für Rundfunk genutzt.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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