Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.
„Visuell so gut wie noch nie“ fasst Dietrich Leder seinen Artikel in der Funkkorrespondenz zusammen (FK 33/34/2012) und stellt aber auch zusammen, „was den Betrachter gewaltig störte“:
1. dass ARD und ZDF regelmäßig so taten, als sendeten und kommentierten sie live, obgleich das jeweilige Ereignis schon längst gelaufen war, wie es man oft genug etwa auf Eurosport hatte sehen können;
„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
Die Branche sei zukunftsträchtig und habe ein hohes Maß an Kreativ- und Innovationspotenzial. Allerdings fehle es zum einen an Fördergeldern sowie zum anderen an Quotenvorgaben für deutsche Produktionen bei den Sendern. Auch die Rahmenbedingungen für deutsch-internationale Koproduktionen müssten verbessert werden. Dies ist die Quintessenz eines Appells deutscher Fachleute, die damit beim Treffen der europäischen Animationsbranche im südfranzösischen Toulouse ein Zeichen setzen wollten.
So titelt das Backpackernetwork Germany, das 62 Hostels als Mitglieder zählt, seine Presseerklärung. „Bisher bezahlte jeder Beherbergungsbetrieb 17,98 EUR pro Monat und tatsächlich aufgestelltem TV- oder Empfangsgerät. Der mehrheitliche Teil der Mitgliederhostels hat kein einziges Radio oder Fernsehgerät auf seinen Zimmern, und soll für diese trotzdem Gebühren entrichten!