Rundfunkbeitrag (V): Alles, was ARD und ZDF machen, geschieht auf gesetzlicher Grundlage

Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann erklärte im Sächsischen Landtag, wie er in drei Schritten zu größeren Beitragssenkungen kommen will. Zum ersten soll ein Teil der der aktuellen Mehreinnahmen zu einer Beitragssenkung zu nutzen. Er brachte hier 50 Cent ins Gespräch. Zum zweiten sei zu prüfen, ob man „Unwuchten“ korrigieren müsse. Zum Dritten könnten einige Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität genutzt werden, den Beitrag weiter zu senken. In diesem Zusammenhang verwies er auf „aufwendige Digitalkanäle, teure Sportübertragungsrechte oder Kultureinrichtungen der Sender. Diese seien auf den Prüfstand zu heben.

 

Hans-Peter Siebenhaar behauptet im Handelsblatt (19.12.), dass ARD und ZDF bisher von einem „Automatismus steigender Rundfunkgebühren“ ausgingen. „Dieses ungeschriebene Gesetz hat das autonome Gebührengremium KEF nun erstmals ausgehebelt.“ Das habe Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Zeiten „von noch mehr Fernsehsendern und Radioprogrammen und so vielen Internetangeboten … sind damit passé.“

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Zitat: ARD und ZDF verlangen beim Film in weniger Zeit gleiche Qualität

Hannelore Hoger: „Als wir mit „Bella Block“ abfingen vor 20 Jahren beim ZDF, hatten wir 35 Drehtage bei der Produzentin Katharina Trebitsch. Dann wurden es langsam weniger bei der UFA, bis jetzt mit 24 Drehtagen. Ich weiß, dass es Produktionen gibt, die schon bei 20 Drehtagen sind. Wir sollen in weniger Zeit gleiche Qualität liefern. Das erzeugt Druck. Druck macht Angst und killt die Kreativität. Es geht hauptsächlich auf Kosten des Teams.“

 

Funkkorrespondenz 45/2013, S. 15, zitiert aus FAZ, 1.11.2013

Rundfunkbeitrag (IV): Wie sich ein FDP-Politiker für einen geringeren Rundfunkbeitrag verrechnet

„Die sich abzeichnenden Mehreinnahmen sind konsequent an die Beitragszahler in Form eines niedrigeren Rundfunkbeitrages von derzeit 17,98 Euro zurückzugeben. Neben einem strukturell, also dauerhaft um circa einen Euro niedrigeren Rundfunkbeitrag, sind auch die bis zur Beitragsumstellung angefallenen Mehreinnahmen mit 50 Cent umgelegt auf zwei Jahre in Höhe von circa 50 Cent zu verrechnen. Das bedeutet, dass die Länder die Rundfunkgebühr zunächst auf 16,50 Euro senken müssten, um sie dann ab 2016 auf 17 Euro anzupassen.“ So der frühere Bundestagsabgeordnete der FDP, Burkhard Müller-Sönksen letzte Woche im Hamburger Abendblatt.

 

Zwei Jahre Reduzierung um 1,50 entspricht 1,29 Mrd. Euro

Vier Jahre Reduzierung um 0,98 Euro entspricht 1,68 Mrd. Euro.

Macht in Summe: 2,97 Mrd. Euro.

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