Die deutschen Medienanbieter klagen nicht nur, sie verklagen sich auch. Gibt es unter ihnen keinen Konsens?
Deutsche Zeitungsverleger klagen gegen die „Tagesschau“-App der ARD.
Private Fernsehanbieter klagen gegen die Landesmedienanstalten.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde die erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, der ab 1. Januar 2013 gelten soll, meldet die Funkkorrespondenz (31/2012). Die Klageschrift (Az.: Vf. 8-VII-12) sei im Mai eingegangen.
Laut Rundfunkstaatsvertrag stehen die Kabelnetzbetreiber in der Pflicht (Must-Carry-Regelung) fast alle Programme von ARD und ZDF ins Kabelnetznetz einzuspeisen. Bisher haben ARD und ZDF dafür ca. 60 Mio. Euro im Jahr an KDG (9 Mio. Kabelhaushalte), Unity Media (5,2 Mio. Kunden) und Kabel BW (2,3 Mio. Kunden) gezahlt.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat 2011 Einnahmen von 7,53 Milliarden Euro erzielt. Das waren 11,8 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Der Rückgang der Erträge resultiere vor allem aus der sinkenden Zahl der gebührenpflichtigen Hörfunk- und Fernsehgeräte. Diese Zahl gehe seit 2008 zurück, sagte WDR-Sprecherin Gudrun Hindersin am Freitag dem epd. Für das laufende Jahr werde mit einem weiteren Absinken der Gebühreneinnahmen gerechnet.
Ich habe dem Neuen Deutschland ein Interview zum Streit der Verleger mit der ARD um die Tagesschau-App gegeben.
ND: Die Zeitungsverleger wollen die sogenannte Tagesschau-App, die Inhalte des Internet-Angebots der ARD-Tagesschau auf Smartphones und Tablet-Computer bringt, per Gerichtsbeschluss beschneiden. Worüber geht der Streit eigentlich?
Die Zukunft eines jeden Mediums liegt im Internet, das wissen sowohl die TV-Sender als auch die Zeitungsverleger. Da will keine Seite der anderen freiwillig Terrain überlassen.