In Deutschland wurde lange darüber gestritten, ob PCs auch Rundfunkempfangsgeräte sind. Der Gesetzgeber hatte diese erst dazu erklärt, dann jedoch über Jahre hinweg die Beitragserhebung erst ausgesetzt und später dann (zum 1.1.2007) auf ein Drittel reduziert. In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2015 Rundfunkempfang über das Internet als nicht-beitragspflichtige Empfangsart klassifiziert. Computer mit Internetanschluss seien nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Rundfunkempfangsgeräte. Weiterlesen Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Internetstreaming – Gebühr an Inhalt koppeln
Dokumentiert: Die Verteilung des Rundfunkbeitrags 2013 und 2014
„Die öffentlich-rechtlichen Sender haben im vorigen Jahr aus dem allgemeinen Rundfunkbeitrag Einnahmen in Höhe von 8,167 Mrd Euro erzielt. Den Medienanstalten flossen insgesamt 157 Mio Euro (145 Mio. 2013) zu. Im Jahr 2014 erhielten die neun ARD-Anstalten aus dem Rundfunkbeitrag zusammen 5,933…
