Der RCDS fordert, dass Studierende nur ein Drittel zahlen sollen. „17,98 € GEZ-Gebühr von jedem? Nicht mit uns! Wir wollen maximal 6,00€ für Studenten!“ Dafür sammelt man Unterschriften. Über eine Homepage. Nun, seit dem 31. März 2012.
Der Kultur- und Medienausschuss des sächsischen Landtags hat am 6. Februar auf Antrag der LINKEN eine Anhörung zur Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität“ durchgeführt. Einen Stimmungsbericht zur Anhörung, aus er auch den Zustand der deutschen Medienpolitik ableitete, gab Steffen Grimberg in der taz.
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.
Ralf Siepmann hat in epdmedien (51-52/2011) darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Ideen zur Verwendung der Rundfunkgebühr gibt. So habe der Chef der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, der zudem Medienstaatssekretär in NRW ist, auf dem Münchner medientagen gesagt: „Wir müssen uns sehr genau überlegen, was der Haushaltsbeitrag in Zukunft kann.“ Sein Vorschlag sei, einen Prozent des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr, dass würde derzeit 75 Mio. Euro entsprechen, für die Länder zu reservieren. Diese könnten dann entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. „Von der Förderung regionaler Sender bis hin zur Einrichtung einer Stiftung zur Finanzierung lokaler Inhalte sei alles denkbar, um Vielfalt zu erreichen.“ So berichtet Ralf Siepmann.
Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen