Was soll, was darf es kosten? Die Rundfunkkommission der Länder stellt der Beitragskommission KEF konkrete Fragen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. […]
Der Katalog mit 19 Fragen für das Sondergutachten liegt der F.A.Z vor. Die Rundfunkkommission der Länder will bei… Weiterlesen
Den Anstalten steht es natürlich frei, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie der Meinung sind, nicht bedarfsgerecht finanziert zu sein. Sie hätten wahrscheinlich auch gute Erfolgsaussichten. Nach meiner Überzeugung wäre das aber ein Pyrrhussieg, weil die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch… Weiterlesen
Die Kürzung der KEF um circa zwei Drittel betraf den ungedeckten Fehlbetrag für 2025 bis 2028, der durch eine Beitragserhöhung auszugleichen ist. Hierzu haben zu etwa 50 Prozent Aufwandskürzungen, zu etwas mehr als 30 Prozent Ertragszuschätzungen und zu rund 15… Weiterlesen
Wir werden diese Entscheidung im Herbst treffen. Dazu sollen die finanziellen Auswirkungen der Reformvorschläge der Rundfunkkommission und des Zukunftsrats durch ein Sondergutachten der KEF berechnet werden. Was bedeutet es beispielsweise wirtschaftlich, wenn Spartenkanäle gestrichen, Hörfunkprogramme teilweise zusammengelegt, Gehälter an die… Weiterlesen
Die Anstalten melden ihren Bedarf entsprechend des Auftrags an. Doch hier gibt es Defizite. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht den Sendern Reduzierungen bei Spartenprogrammen. Davon haben sie bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Länder werden sich in den nächsten Wochen mit der… Weiterlesen