Den Anstalten steht es natürlich frei, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie der Meinung sind, nicht bedarfsgerecht finanziert zu sein. Sie hätten wahrscheinlich auch gute Erfolgsaussichten. Nach meiner Überzeugung wäre das aber ein Pyrrhussieg, weil die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diesen Schritt weiter leiden würde. Ich werbe für einen gemeinsamen Reformweg, der hilft, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Zudem haben die Karlsruher Richter 2021 geurteilt, dass der gegenwärtige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro so lange Bestand hat, bis ein neuer Finanzierungsstaatsvertrag vorliegt. Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, nach Karlsruhe zu gehen, denn für die Jahre 2025 und 2026 existieren Finanzreserven von 1,1 Milliarden Euro in Form einer Sonderrücklage. Diese Summe würde den Finanzbedarf, den die KEF aktuell ermittelt hat, decken.
Oliver Schenk, faz.net, 01.03.2024 (online, Paid)