Klick-Tipp: Pluralität der wirtschaftsjournalistischen Ausbildung in Deutschland

Die Qualität der wirtschaftsjournalistischen Berichterstattung führt seit Jahren zu Auseinandersetzungen und Kontroversen. Kritisiert wird, dass einseitige Sichtweisen dominieren und konzeptionelle Vielfalt nicht genügend abgebildet wird. Unsere empirisch breit angelegte Studie geht der Frage nach, wie wirtschaftswissenschaftlich plural und reflexiv Wirtschaftsjournalist*innen ausgebildet und…

Glaubwürdigkeit der Medien: Das Prinzip Gegenseitigkeit

Journalismus wird zur Vertrauensinstanz, wenn Medien mit ihrer Community progressiv umgehen. ….  Die zentrale Erkenntnis: Entscheidend sind die Qualität der (journalistischen) Arbeit und die Qualität der Beziehung zum Publikum.

Menschen wollen das Gefühl haben, dass es ihnen „etwas bringt“, Medien zu nutzen: Sie möchten entspannen, aber auch mitreden können. Wenn Medien dies liefern und zudem Nachrichten ansprechend präsentieren, dann weckt dies ihr Vertrauen.

Marlis Prinzing, tagesspiegel.de, 31.07.2021 (online)

Vor die Wahl gestellt: Kontrolle durch Presserat oder Landesmedienanstalten

Seit Herbst 2020 gibt es eine neue Situation. Der jüngste Medienstaatsvertrag hat eine sogenannte Regulierungslücke geschlossen: Für die Aufsicht über journalistische Online-Medien sind seitdem die Landesmedienanstalten zuständig – es sei denn, sie lassen sich von Selbstkontrollorganen wie dem Presserat kontrollieren. Der Presserat…

Zitiert: Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Medien sorgen für umfassende Information?

Dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch heute noch sinnvoll ist, liegt darin begründet, dass ein duales Mediensystem, in dem unterschiedliche Logiken die Produktion von Medieninhalten ermöglichen, unterschiedliche Perspektiven auf die Welt und unsere Gesellschaft zulässt. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Medien haben jeweils ihre blinden…

Zitiert: Vielfaltsvorgaben für die Prime Time

Hier greifen die Länder einen Ansatz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2018 auf. Wir wollen die Besonderheit bzw. die besonderen Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Gestaltung des Gesamtangebotes zum Ausdruck bringen. Kurz gesagt geht es uns darum, dass das besondere öffentlich-rechtliche Angebotsprofil künftig noch sichtbarer wird. Das reicht bis hin zu möglichen Vorgaben, dass dies vor allem in Zeiten geschehen soll, in denen die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Angebots üblicherweise besonders hoch ist.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, medienpolitik.net, 27.05.2021 (online)