Zitiert: Überführen linearer Programme ins Internet kann teuer werden

Die KEF warnt außerdem, dass ein schlichtes Überführen linearer Programme ins Internet nicht unbedingt zu Ersparnissen führe, sondern „wegen der dort nutzungsabhängigen Verbreitungskosten“ – sprich zum Beispiel Streamingkosten – tendenziell sogar teurer sein könne. Einen Spartenkanal einfach nur im Fernsehen abschalten und stattdessen im Internet weiterlaufen zu lassen, sei also nicht die Lösung.

Aurelie von Blazekovic, sueddeutsche.de, 08.10.2024 (online)

Zitiert: Warum die ARD nicht mehr Werbefläche bekommt

Tobias Lammert, Geschäftsführer von ARD-Media, fordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig auch in ihren Onlineangeboten werben dürfen. Das ist allerdings laut Medienstaatsvertrag nicht zulässig. […] Im Medienstaatsvertrag ist jedoch eindeutig in der „Negativliste für öffentlich-rechtliche Medien“ unter Punkt 1 festgeschrieben, dass „Anzeigenrubriken, Anzeigen…

Wegen Textflut im Internet: Verleger reichen bei EU Beschwerde gegen Öffentlich-Rechtliche ein

In dem 72-seitigen Schriftsatz, der der F.A.Z. exklusiv vorliegt, prangern die Zeitungsverleger den unrechtmäßigen Einsatz eines Teils „der zu Zwecken der Rundfunkfinanzierung erhaltenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet für ein Angebot presseähnlicher digitaler Telemediendienste zu verwenden bzw. diese digitalen Angebote ohne funktionierende Aufsicht uferlos…