In Deutschland wurde lange darüber gestritten, ob PCs auch Rundfunkempfangsgeräte sind. Der Gesetzgeber hatte diese erst dazu erklärt, dann jedoch über Jahre hinweg die Beitragserhebung erst ausgesetzt und später dann (zum 1.1.2007) auf ein Drittel reduziert. In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2015 Rundfunkempfang über das Internet als nicht-beitragspflichtige Empfangsart klassifiziert. Computer mit Internetanschluss seien nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Rundfunkempfangsgeräte. Weiterlesen Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Internetstreaming – Gebühr an Inhalt koppeln
Zitiert: SWR setzt Urteile nicht um
Der SWR sagt auf Anfrage nur, man halte sich »an rechtskräftige Entscheidungen«. Auch im Fall des Regisseurs Joachim Lang zeigt sich der Sender wortkarg. Das Landesarbeitsgericht hatte zuletzt eine Zusage für gültig erklärt, wonach der Sender ihm seit 2012 jährlich ein Millionenbudget…
