Dokumentiert: Wende im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App der ARD

 

Das Oberlandesgericht Köln verhandelte die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App in der zweiten Instanz. „Wie Richter Hubertus Nolte in der rund 90-minütigen Verhandlung am OLG ausführte, seien in diesem Fall aber die Fragen nach Textlastigkeit, Presseähnlichkeit und (Nicht-)Sendungsbezogenheit höchstwahrscheinlich von nachrangiger Bedeutung und damit nicht entscheidend“, berichtet die Funkkorrespondenz (46/2013). „Vielmehr gehe es letztlich um das Verfahren der Genehmigung der „Tagesschau“-App und des Internetangebots tagesschau.de im Rahmen des Telemedienkonzepts der ARD. Grundsätzlich, darauf verwies Nolte, sei die „Tagesschau“-App lediglich ein anderer technischer Ausspielweg für die Inhalte des Basisangebots tagesschau.de. Weiterlesen Dokumentiert: Wende im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App der ARD

Der Bayerische Rundfunk ordnet seine Direktionen neu

Ab Mai 2014 wird es eine „multimediale Informationsdirektion“ geben, so die Funkkorrespondenz (46/2013). Darin werden die aktuellen Redaktionen aus Hörfunk, Fernsehen und Online zusammengefasst. Der Bayrische Rundfunk reagiere mit dem Schritt „auf den Wandel der Mediennutzung im Digitalzeitalter“. BR-Intendant Ulrich Wilhelm wird…

Zitat: Wie die Werbung vor 20 Uhr der Verjüngung des ZDF schadet

 

„Dass dieses System nicht nur eine fragwürdige Industrienähe produziert, sondern auch Ursache und Wirkung verdreht hat, ist besonders ärgerlich: Weil im Vorabend so viele Unternehmen um die älter Zielgruppen werben, denkt das ZDF überhaupt nicht daran, Serien für ein jüngeres Publikum zu produzieren – sondern dreht immer wieder dieselben. … Im Grunde sabotiert die politisch (noch) gewollte Erlaubnis, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Werbung laufen zu lassen, die Bestrebungen des ZDF, sein Hauptprogramm zu verjüngen. Und der einzige, dem das nützt, ist: die Pharmaindustrie.“

 

Peer Schrader: auf ulmen.tv

Schweiz will doppelten Rundfunkbeitrag abschaffen

 

Bisher werden in der Schweiz Zweitwohnungsbesitzer zwei Mal zur Kasse gebeten werden. Dies dürfte bald hinfällig sein. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes, die die im nächsten Jahr im Nationalrat behandelt werden soll, soll zwar festhalten, dass „künftig jeder Haushalt eine Abgabe für den Fernseh- und Radioempfang entrichten muss – unabhängig davon, ob ein Radio oder ein Fernseher vorhanden sind.“ Gleichzeitig soll jedoch festgeschrieben werden, „dass eine Person grundsätzlich nur für einen einzigen Haushalt, nämlich für ihren Hauptwohnsitz, abgabepflichtig ist“, meldet die NZZ.