Epdmedien (05/2013) veröffentlichte einen Artikel von Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht sowie seit 1998 im Nebenamt Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
„„Transparenz“ ist in den westlichen Demokratien zu einem mittlerweile unaufgebbaren Paradigma geworden. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, in der die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen als grundgesetzkonform bestätigt worden ist, weist das Bundesverfassungsgericht die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Sektor als „legitimen Zweck“ der Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft aus; eine damit verbundene Offenbarung personenbezogener Daten sei verhältnismäßig, weil das Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit sowie die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln Vorrang gegenüber dem Datenschutz hätten. Ergänzend bemerkt das Gericht, die Transparenz genieße deshalb gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten den Vorzug, weil die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter nicht die engere Privatsphäre der Betroffenen berühre.“ Weiterlesen