„Visuell so gut wie noch nie“ fasst Dietrich Leder seinen Artikel in der Funkkorrespondenz zusammen (FK 33/34/2012) und stellt aber auch zusammen, „was den Betrachter gewaltig störte“:
1. dass ARD und ZDF regelmäßig so taten, als sendeten und kommentierten sie live, obgleich das jeweilige Ereignis schon längst gelaufen war, wie es man oft genug etwa auf Eurosport hatte sehen können;
„Das Land Nordrhein-Westfalen will aus seinem Haushalt die Medienbranche in diesem Jahr mit insgesamt 21,7 Mio unterstützen. Die Fördersumme soll damit der des Vorjahres entsprechen. Das geht aus dem Haushaltsplan 2012 hervor, der zur Zeit im NRW-Landtag in Düsseldorf beraten wird. Dass über den Etat 2012 erst jetzt diskutiert wird, hängt mit der Neuwahl des Landtags im Mai dieses Jahres zusammen.
In ihrem Digitalisierungsbericht 2012 fordern sie nicht nur darüber nachzudenken, ob es eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine geben muss (S. 15) „Man hätte wenigstens einen Teil des Aufkommens für Innovationen außerhalb des etablierten Systems bestimmen können. Man kann es noch. Die Haushaltsabgabe wird vermutlich mehr Mittel verfügbar machen, als es das herkömmliche öffentlich-rechtliche System braucht. Weiterlesen
heise.de: Tagesschau-App: Etappensieg für Verleger
FAZ: Sieg der Verlage
Tagesspiegel: Das Urteil würde sich aber nur auf das Angebot dieses Tages beziehen
„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.