Zitiert: Vier Wege für die Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Das Bundesverfassungsgericht ermöglicht uns in der Folge seiner Entscheidungen vier Wege für die Festsetzung des Rundfunkbeitrages: Erstens können wir alles so belassen wie es ist. Zum Zweiten ist ein indexbasiertes Verfahren möglich. Drittens müssen die Entscheidungen nicht einstimmig, sondern können auch mehrheitlich gefasst werden. Und letztendlich könnten die Länder den Beitrag auch über eine Rechtsverordnung anpassen. Wir haben in der Rundfunkkommission diese verschiedenen Varianten bisher erst allgemein erörtert, denn eine mögliche Änderung des bisherigen Verfahrens muss gründlich geprüft werden. Klar ist, wenn wir nicht erneut eine Beitragsfestsetzung „Made by Karlsruhe“ erleben wollen, müssen wir entlang der Empfehlungen eine Einigung erzielen. Nicht nur Sachsen-Anhalt, auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz stehen dem reinen Index-Modell kritisch gegenüber.

Heike Raab, medienpolitik.net, 13.10.2021 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)