Zitiert: Wegweisendes Urteil – Intendantin haftet für ihre Millionenausgaben

Das Urteil im Streit mit der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger ist ein überfälliger Schritt. Ab sofort gilt das Haftungsprinzip. […]

Schlesinger hat Anspruch auf Zahlung des vertraglich mit ihr vereinbarten Ruhe­geldes nach ihrem Rausschmiss als Intendantin. Der RBB kann dafür Schadensersatz geltend machen, unter anderem wegen falsch abgerechneter Reisekosten und Dienstwagennutzung. […]

Denn das Urteil eröffnet dem RBB den Weg, noch ganz andere Summen von seiner ehemaligen obersten Chefin zu verlangen. Indirekt bestätigt der Richterspruch – dessen genaue Begründung allerdings noch nicht öffentlich vorliegt – ein bislang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nie gesehenes Haftungsprinzip […]

Das unter Schlesinger zwar nicht eingeführte, aber weiter ausgebaute System von Bonuszahlungen an die RBB-Geschäftsleitung und eine freihändig von ihr eingeführte ARD-Zulage sieht das Gericht als unzulässig an. Der Spaß hat den RBB nach eigenen Angaben zusammen rund 1,8 Millionen Euro gekostet – und nach dem am Mittwoch ergangenen sogenannten Grundurteil hat der Sender hier Anspruch auf Schadensersatz.

Steffen Grimberg, taz.de, 20.08.2025 (online)