NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet. Weiterlesen Der WDR-Rundfunkrat ist gegen starre Fristen für Angebote im Internet
Regionale TV-Werbung schon wieder vor dem Aus
Im 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem es um die Reform der ZDF-Gremien sowie die Transparenz im Sender gehen soll, soll nun auch noch ein Verbot für regionalisierte TV-Werbung aufgenommen werden. Dieses Verbot soll gerichtsfest sein, da sich im Dezember ProSiebenSat.1 dieses Recht erstritten…
