Zitiert: Deutsche Welle muss Ruhegeld zahlen

Die Deutsche Welle muss ihren früheren Programmdirektor Christoph Lanz weiter „Ruhegeld“ zahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin. Die Vereinbarung sei nicht sittenwidrig. […] Die Deutsche Welle kündigte den Dienstvertrag aus betrieblichen Gründen zu Ende April 2014 und zahlte ab Mai das vereinbarte…

DSL-Vertrag läuft auch ohne Anschluss weiter

Ein Kunde muss den Zwei-Jahres-Vertrag weiter bezahlen, auch wenn es im neuen Ort keinen DSL-Anschluss gibt, meldet die WELT.

Ein Umzug, wie er aus beruflichen oder familiären Gründen vorkommen kann, sei „prinzipiell kein wichtiger Grund“, der eine Kündigung erlaubte. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. (AZ: III ZR 57/10)

Dem Urteil zufolge kann ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür „dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung.